Drucksache - 2300/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die beidseitige Baustelleneinrichtung auf der Grunewaldstraße am Bayerischen Platz entsprechend dem Mobilitätsgesetz auch für Radfahrende sicher umgestaltet wird.
Begründung:
Auf der Grunewaldstraße auf Höhe des Bayerischen Platzes befindet sich eine beidseitige Baustelleneinrichtung, da dort ein neuer Fahrstuhl zur U7 errichtet werden soll. Dazu wurde jeweils eine der drei Spuren pro Richtung gesperrt. Für die Autos verbleiben jeweils zwei Spuren, für die Radfahrenden wurde keinerlei sichere Führung eingerichtet. Nach § 39 Mobilitätsgesetz soll aber bei Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf das öffentliche Straßenland eine sichere Radverkehrsführung sichergestellt werden. |
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