Drucksache - 1958/XX  

 
 
Betreff: Den Bezirken im Coronajahr eine faire Budgetierung ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Kenntnisnahme
07.04.2021 
47. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses - Die Sitzung findet im Videocall statt, die Einwahldaten entnehmen Sie bitte dem INFOBLATT Videocall mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.11.2020 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
24.03.2021 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Videokonferenz - Youtube Link: https://youtu.be/POr_AzSHhEs überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.11.2020 folgenden Beschluss:


Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Budgetierung der Bezirkshaushalte für das Jahr 2022 auf Grundlage der Mengen und Zahlen der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) des Jahres 2019 erfolgt und somit fair, transparent und gerecht organisiert wird.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Schon in der ersten Jahreshälfte 2020 sind aus verschiedensten Ämtern Zweifel an das Bezirkscontrolling und die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) herangetragen worden, ob die Daten der KLR im Jahr 2020 durch die pandemiebedingten Besonderheiten vollständig und regelhaft zur Bemessung der Produktbudgets 2022 herangezogen werden können.
Die SenFin hat wiederholt und zuletzt mit Schreiben vom 21.10.2020 mitgeteilt, dass die KLR-Daten nach §§ 5 und 7 LHO unabhängig von den strukturellen Besonderheiten vollständig und genau zu erheben sind. In diesem Schreiben wurde aber auch angekündigt, dass auf der Grundlage der KLR-Abschlussdaten Prüfungen erfolgen und angemessene Lösungsmöglichkeiten zur Produktbudgetierung 2022 entwickelt werden. Um zum Jahresabschluss eine abschließende Entscheidung über die Budgetierungsbasis 2022 treffen zu können, ist eine exakte Abbildung der Mengen und Kosten erforderlich.

Anfang Oktober sind vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Covid19-Pandemie auf die KLR-Buchungen und das Buchungsverhalten in den Bezirken berlinweit Maßnahmen zur unterjährigen Prüfung und Sicherung der KLR-Datenqualität 2020 vereinbart worden. Das Verfahren dazu wurde im Projektteam Budgetierung abgestimmt. Die Prüfungen wurden durch eine zu diesem Zweck befristet eingerichtete Arbeitsgruppe begleitet. Das Projektteam Budgetierung und das (befristete) Begleitgremium setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretung der SenFin, der bezirklichen Amtsleitungen Finanzen und des Bezirkscontrollings sowie der Geschäftsstelle Produktkatalog zusammen. Auch Tempelhof-Schöneberg war bzw. ist in beiden Gremien aktiv durch die SE FinPers vertreten.

Folgende Maßnahmen wurden gemeinsam zur Sicherung der Datenqualität erarbeitet und durchgeführt:
- Aufbauend auf dem KLR-September-Abschluss 2020 ist unter Einbeziehung der Produktmentorengruppen (PMG) und damit aller Fachämter eine Prüfung auffälliger Produktbuchungen durchgeführt worden, die der Identifikation und dezentralen Beseitigung möglicher Fehler diente.
- Zudem wurden produktbezogene und produktübergreifende Buchungsprobleme und Lösungsvorschläge dokumentiert. Der Prozess wurde durch diverse Sonderauswertungen wie z.B. Zeitreihenvergleiche unterstützt.
- Anfang Dezember 2020 lagen alle dokumentierten Korrekturmaßnahmen und Stellungnahmen der Produktmentorengruppen und der Bezirke zur Datenqualität vor. Einzelne Fachämter hatten zudem umfangreiche Stellungnahmen erarbeitet.

In der AG Ressourcensteuerung wurde am 17.12.20 durch die SenFin über die intensiven fachlichen Vorarbeiten des Projektteams Budgetierung berichtet und das weitere Vorgehen diskutiert. Das Bezirksamt hat deutlich gemacht, dass die endgültige Beschlussfassung dann aber durch ein politisch besetztes Gremium wie zum Beispiel in der Finanzstadträterunde oder in der AG Ressourcensteuerung erfolgen muss.

Gemäß erster Absprachen im Projektteam Budgetierung hat die SenFin Mitte Januar einen Vorschlag für die Zuordnung von Produktbereichen, Produktgruppen und einzelnen Produkten zu Clustern vorgelegt, aus der sich die jeweilige Datenbasis für die Budgetierung 2022 ergibt. Der Vorschlag wurde zunächst ausführlich im Begleitgremium des Projektteams diskutiert und weiterentwickelt und dann abschließend auf der Datenbasis des KLR-Novemberabschlusses im Projektteam unter folgenden Prämissen erörtert:
1. r das Budgetierungsverfahren 2022 sollen grundsätzlich die produktbezogenen KLR-Daten 2020 verwendet werden.
2. Ausnahmen ergeben sich dabei für Produkte, deren Kostenrechnungsdaten pandemiebedingt (insb. aufgrund stark durch die Pandemie veränderter Kosten- und Mengenstrukturen) nicht für die Budgetierung 2022 verwendet werden können.
3. r den Fall, dass der Jahresabschluss und die Durchführung des Mengenkorrektur-Verfahrens neue Erkenntnisse in Bezug auf die Festlegungen in der Zuordnung ergeben, wird die SenFin die Zuordnungstabelle gemäß den verwendeten Ordnungskriterien anpassen und darüber informieren.

Das bedeutet bspw., dass für die Transferkosten-Produkte der entgeltfinanzierten Leistungen - mit Ausnahme der BuT-Produkte - die KLR-Zahlen 2020 herangezogen werden. Auch für die klassischen Back-Office- Produkte soll die Zuweisung in der Regel auf Basis 2020 berechnet werden.
r die Produkte der sozialen Infrastruktur (Weiterbildung und Kultur, Jugend- und Familienförderung, soziale Dienste und Einrichtungen, außerschulische Lernorte) werden in der Regel die KLR-Daten 2019 verwendet. Ausnahmen stellen die Sport- und Grünflächen dar, wo sich Angebotseinschränkungen aufgrund der Bezugsgröße nicht auf die Mengenzählung ausgewirkt haben oder Einschränkungen ausgeblieben sind, sodass die Daten 2020 geeignet sind.
Wegen des starken pandemiebezogenen Einflusses auf die Leistungserbringung ist auch für die Gesundheits- und Ordnungsämter sowie für die Produkte der Schülerbeköstigung die Verwendung der KLR-Daten 2019 vorgesehen.
Sogenannte Unikatsprodukte werden grundsätzlich entsprechend der Datengrundlage des jeweiligen Produktbereiches budgetiert. Für die in Tempelhof-Schöneberg regionalisierten beiden Beratungsstellen nach dem ProstSchG bedeutet dies die 2019er Datengrundlage.

Bei der Clusterung der Produkte war auch die jeweilige Kostenentwicklung zu bedenken. Bei einem signifikanten Kostenanstieg 2020 gegenüber 2019, führt ein Rückgriff auf 2019er Daten zu einem entsprechend verringerten Budgetvolumen. Zudem haben viele Ämter 2020 erhebliche Anstrengungen unternommen, ihre Leistungen möglichst weitreichend aufrecht zu erhalten bzw. den veränderten Bedingungen anzupassen. Daher hat sich auch Tempelhof-Schöneberg für eine differenzierte Betrachtung der Budgetierungsgrundlagen für 2022 ausgesprochen.
Da aber auch die Produkte der sozialen Infrastruktur (z.B. Weiterbildung und Kultur) bei einem Rückgriff auf 2019er Daten von einem erheblichen Budgetrückgang betroffen wären, hat der Bezirk darum gebeten, bekannte Honorarentwicklungen produktspezifisch in die Zuweisungsberechnung 2021 einfließen zu lassen. SenFin hat angeboten, dies zu prüfen.

Die AG Ressourcensteuerung ist in ihrer Sitzung am 18.2.21 dem Vorschlag des Projektteams Budgetierung gefolgt.

 
 

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