Drucksache - 1955/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.01.2021folgenden Beschluss:
Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, ob und inwieweit EU-, Bundes- oder Landesfördermittel für die Sanierung der Skateparks beantragt werden können.
Den zuständigen BVV-Fachausschüssen ist bis zur März-Sitzung 2021 zum Verfahrensstand zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die vorhandenen Skateparks sind verkehrssicher. Sie werden, wie alle Spielplätze, einmal wöchentlich durch Sichtkontrolle, einmal monatlich durch Funktionskontrolle nach DIN, sowie mit einer jährlichen Hauptuntersuchung geprüft. Die Skateparks richten sich in erster Linie an Kinder und Jugendliche, die noch skateunerfahren sind.
Die innerstädtischen Anlagen können auf Grund der Nähe zur Wohnbebauung nicht für überregionale Contests wettkampfgerecht qualifiziert werden. Sie zählen ab diesem Moment nicht mehr als Spielplatz sondern als Sportanlage, für die strengere Lärmemissionsbeschränkungen gelten als für Spielplätze.
Um beispielsweise die Skateanlage im Freizeitpark Marienfelde für überregionale Contests wettkampfgerecht herzurichten, werden nach einer ersten Schätzung Mittel in Höhe von 1,5 Mio Euro benötigt. Damit würden die nahegelegenen Biotope des Freizeitparkes aber zusätzlichen Belastungen ausgesetzt. Bei einem Umbau dieser Anlage würden auch entsprechende Verbände im Rahmen der Bürgerbeteiligung in die Planungen einbezogen werden müssen.
Zusätzliche Freiflächen für die Errichtung von weiteren Sport-Skate-Anlagen stehen derzeit im Bezirk nicht zur Verfügung.
Fördermaßnahmen für Skateanlagen sind derzeitig nicht bekannt. Fördermaßnahmen wie das landesweite "Spielplatzsanierungsprogramm" oder "Berlin bewegt sich" können hierfür nicht genutzt werden, da diese Programme sich an andere Zielgruppen richten. |
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