Drucksache - 1826/XX  

 
 
Betreff: Gremiensitzungen in der Pandemie durch die Geschäftsordnung der BVV gewährleisten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUAusschuss für Geschäftsordnung
  Böltes, Stefan
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
26.08.2020 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) überwiesen   
Ausschuss für Geschäftsordnung Entscheidung
09.11.2020    VIDEOCALL 17. nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.11.2020 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 18.08.2020
Anpassung der Geschäftsordnung - Ergänzung zu Drs. 1826
Beschlussempfehlung

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV Tempelhof-Schöneberg wird wie folgt geändert:
 

1. § 1 Teilnahme an den Arbeiten

§ 1 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
Die Bezirksverordneten sind gehalten, sich in eine Anwesenheitsliste einzutragen, die für jede Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung, einer Fraktion oder eines Ausschusses ausgelegt wird. Bei Schaltkonferenzen (Videokonferenz oder Hybridform) wird die Teilnahme durch die jeweilige Sitzungsleitung bestätigt.
 


2. § 23 Verfahren in den Ausschüssen

§ 23 Abs. 6 wird neu eingefügt, so dass die Absätze 6 bis 9 (alt) die Absätze 7 bis 10 (neu) werden:

Besteht eine Gefahr für Leib und Leben und andere vergleichbare Notlagen können Sitzungen des Ältestenrates und von Ausschüssen als Schaltkonferenz stattfinden. Für die Durchführung von Sitzungen bedarf es einer Entscheidung der/s BV-Vorsteherin/s, der der Ältestenrat mit einer Mehrheit von 2/3 zustimmen muss. Das Videotool, muss durch den*die Bezirksverordnetenvorsteher*in zur Verfügung gestellt werden. Der oder die Ausschussvorsitzende hat dafür Sorge zu tragen, dass auch in Schaltkonferenzen die Beteiligungsrechte der Bezirksverordneten gewahrt werden. Sollte aufgrund technischer Probleme das Mehrheitsverhältnis einer Abstimmung nicht eindeutig festzustellen sein, kann kein Beschluss bzw. keine Beschlussempfehlung getroffen werden. Abstimmungen erfolgen durch namentlichen Aufruf der Mitglieder.

 
 

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