Drucksache - 1826/XX
Der Ausschuss empfiehlt der BVV: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Geschäftsordnung der BVV Tempelhof-Schöneberg wird wie folgt geändert: 1. § 1 Teilnahme an den Arbeiten
Besteht eine Gefahr für Leib und Leben und andere vergleichbare Notlagen können Sitzungen des Ältestenrates und von Ausschüssen als Schaltkonferenz stattfinden. Für die Durchführung von Sitzungen bedarf es einer Entscheidung der/s BV-Vorsteherin/s, der der Ältestenrat mit einer Mehrheit von 2/3 zustimmen muss. Das Videotool, muss durch den*die Bezirksverordnetenvorsteher*in zur Verfügung gestellt werden. Der oder die Ausschussvorsitzende hat dafür Sorge zu tragen, dass auch in Schaltkonferenzen die Beteiligungsrechte der Bezirksverordneten gewahrt werden. Sollte aufgrund technischer Probleme das Mehrheitsverhältnis einer Abstimmung nicht eindeutig festzustellen sein, kann kein Beschluss bzw. keine Beschlussempfehlung getroffen werden. Abstimmungen erfolgen durch namentlichen Aufruf der Mitglieder. |
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