Drucksache - 1795/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, 1. aufgrund des kürzlich ergangenen Urteils des OVG Berlin-Brandenburg nun unverzüglich allen Bürgeranfragen zu Lebensmittelkontrollen, die über die Online-Plattform „Topf Secret“ erfolgt sind, dahingehend nachzukommen, dass die vorliegenden Informationen ungefiltert zugänglich gemacht werden; 2. darüber hinaus selbstständig eigene Wege für die Veröffentlichung von Lebensmittel-kontrollen zu gehen, um gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern von Tempelhof-Schöneberg einen wirksamen Verbraucherschutz durch transparente Verbraucherinformation zu gewährleisten.
Begründung:
Derzeit wird nur ein Bruchteil der Ergebnisse der amtlichen Hygiene-Kontrollen von Bäckereien, Supermärkten und anderen Lebensmittelbetrieben aktiv durch die Behörden veröffentlicht. Auf „Topf Secret“ ist es für Bürgerinnen und Bürger jedoch seit Anfang des vergangenen Jahres möglich, auf Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) amtliche Kontrollergebnisse abzufragen – auch solche, die die Behörden bislang geheim halten. Über „Topf Secret“ wurden deutschlandweit bislang mehr als 48.000 Anträge gestellt, allein in Berlin sind es knapp 4.000. Die meisten der rund 400 zuständigen Behörden in Deutschland geben die Informationen heraus. In Berlin ist dies leider nicht der Fall und auch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ist hier keine Ausnahme gewesen.
Durch das OVG Berlin-Brandenburg ist es nun „amtlich“: Verbraucherinformation ist unumgänglich und ein wesentliches Element für einen wirksamen Verbraucherschutz. Es ist dem Bezirksamt zuzumuten, auch durch eigene Veröffentlichungen diesem wichtigen Anliegen nachzukommen. |
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