Drucksache - 1821/XX  

 
 
Betreff: WLAN in Gemeinschaftsunterkünften
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
26.08.2020 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
18.11.2020 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 18.08.2020
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 26.08.2020  folgenden Beschluss:


Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die aktuelle WLAN-Situation in den Übergangwohnheimen für geflüchtete Menschen verbessert wird und gangbare Lösungen entwickelt werden müssen, die über das WLAN in Gemeinschaftsräumen hinaus gehen.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:


Das Bezirksamt setzt sich seit März intensiv für die Verbesserung der W-Lan-Situation in den bezirklichen LAF-Unterkünften ein.

Die bezirkliche Koordinatorin für Flüchtlingsfragen befindet sich diesbzgl. seit März diesen Jahres im fast wöchentlichen Austausch mit SenIAS, insbesondere der Koordinierungsstelle Flüchtlingsmanagement, sowie dem LAF. Des Weiteren fanden regelmäßige Abfragen an die Betreiber der Unterkünfte statt und sie wurden bei der Kommunikation mit dem LAF unterstützt. Es wurde stetig darauf hingewiesen, wie wichtig das W-Lan für die Bewohnenden sei, insbesondere für das Home-Schooling, aber auch, um Online-Beratungsangebote nutzen zu können und während eines Lockdowns Kontakt außerhalb der Unterkunft halten zu können.

Des Weiteren wurde am 15.04.20 ein offener Brief aller Bezirklichen Integrationsbeauftragten an die Senator_innen Frau Breitenbach, Frau Kalayci, Frau Scheeres und Herrn Kollatz gerichtet, in dem u.a. die Forderung nach einem flächendeckenden W-Lan in den Unterkünften gestellt wurde.

Das LAF hat im Mai alle Betreiber aufgefordert, Angebote und Kostenvoranschläge für die Umsetzung eines flächendeckenden in der jeweiligen Unterkunft einzureichen.

In Tempelhof-Schöneberg stellt sich der aktuelle Sachstand wie folgt dar:

Das flächendeckende W-Lan wurde in den Unterkünften Handjerystraße und Colditzstraße vollständig umgesetzt. Im Übergangswohnheim Marienfelder Allee hat das LAF dem Kostenvoranschlag zur Umsetzung zugestimmt. Die Umsetzung wird jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen, da verschiedene bauliche Maßnahmen getroffen werden müssen.
In der Gemeinschaftsunterkunft Kirchhainer Damm wird sich der neue Betreiber LfG-B nun um ein Angebot kümmern, da seitens des vorherigen Betreibers EJF bis Ende September keine Angebote eingereicht worden sind.
In der Gemeinschaftsunterkunft Niedstraße wird noch immer die Umsetzung des eingereichten Angebots des Betreibers bzw. die Nutzung der vorhandenen Glasfaserkabel durch das ITDZ geprüft. Eine Antwort steht noch aus.
r die Gemeinschaftsunterkunft Großbeerenstraße wurde das Angebot für flächendeckendes W-Lan bewilligt, allerdings kommt es zu Verzögerungen in der Umsetzung bei den beauftragten Firmen.
r das Übergangswohnheim Trachenbergring wurde seitens der Unterkunft kein weiteres Angebot eingereicht, da laut Betreiber die meisten Zimmer über Router erreicht werden.
r die Erstaufnahmeeinrichtung An der Urania wurden keine Verbesserungen mehr vorgenommen, da die Einrichtung bis zum Ende des Jahres leergezogen wird.

Das Bezirksamt wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die erforderlichen Maßnahmen auch über das Jahr 2020 hinaus umgesetzt werden.

 
 

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