Drucksache - 1806/XX  

 
 
Betreff: Nicht nur Online-Anmeldungen bei öffentlichen Veranstaltungen ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion DIE LINKEBezirksamt
Verfasser:Herr Steuckardt, MatthiasSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
26.08.2020 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
18.11.2020 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Anlage zur Mitteilung zur Kenntnisnahme
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 28.08.2020 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich an die zuständigen Stellen des Senats zu wenden und darauf hin zu wirken, damit in öffentlichen Einrichtungen (z.B. Museen, Galerien), und bei öffentlichen Kulturveranstaltungen potentielle Besucher_innen auch die Möglichkeit, sich telefonisch anzumelden und eine Barzahlung vor Ort zu tätigen haben. Ein Kontingent an Karten sollte für spontane Besucher_innen vorgehalten werden.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Amt für Weiterbildung und Kultur hat sich am 09.09.2020 an die zuständige Senatsverwaltung für Kultur und Europa mit der Bitte um Stellungnahme gewandt.

Mit Schreiben vom 30.09.2020 teilt Senator Dr. Klaus Lederer mit:

"Ich bitte darum, die BVV darüber zu informieren, dass der gegenwärtig vorrangig praktizierte elektronische Verkauf von Eintrittskarten für unsere Kultureinrichtungen mit dem von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung bestätigten Hygienerahmenkonzept der Senatsverwaltung für Kultur und Europa entspricht. Hier ist formuliert, dass ein kontaktloser Besucher*innen-Service zu realisieren ist und Tickets vorrangig bargeldlos (vorab auch online ggf. mit Zeitfenster) zu verkaufen sind. Diese Praxis ist Voraussetzung, um die Einrichtungen unter den gegebenen Einschränkungen zu öffnen. Es dient vor allem auch dem Schutz der Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen.

Vorrangig heißt jedoch natürlich nicht "ausschließlich".

Eine Umfrage in öffentlichen und öffentlich geförderten Institutionen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen in Berlin ergab, dass lediglich 7 von insgesamt 93 befragten Einrichtungen ausschließlich Online-Buchungen von Eintrittskarten bzw. Zeitfenstertickets anbieten. Die großen Museen sind nicht dabei. Die Gründe für Online-Verkauf sowie den geplanten Zeitpunkt der Wiedereinführung des vor-Ort-Verkaufs können Sie der beigefügten Antwort auf eine Anfrage im Abgeordnetenhaus entnehmen. Insofern ist der Eindruck, man könne Tickets überall nur Online erwerben nicht richtig."

Link zur angesprochenen Schriftlichen Anfrage Nr. 18 / 24872:
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-24872.pdf



Überdies regte der Senator an zu prüfen, ob Einrichtungen des Bezirks (Bibliotheken, Stadtteilzentren, Nachbarschaftstreffs, Jugendfreizeiteinrichtungen oder ähnliches) für den Online-Verkauf genutzt werden können. Gern wurde diese Anregung aufgegriffen, im Ergebnis ist aber festzustellen, dass diese Möglichkeit bedauerlicherweise nicht besteht.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen