Drucksache - 1786/XX  

 
 
Betreff: Wiederwahl einer Schiedsperson durch die Bezirksverordnetenversammlung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksbürgermeisterin Schöttler
Verfasser:Frau Heiß, Christiane 
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
26.08.2020 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntisnahme

Wiederwahl einer Schiedsperson durch die Bezirksverordnetenversammlung

Für den Schiedsamtsbezirk Nr. III (Schöneberg und Friedenau) wird auf die Dauer von fünf Jahren als Schiedsperson

                                           Herr Marian Wendicke

wiedergewählt.

 

Begründung:

Nach dem Berliner Schiedsamtsgesetz wählt die Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer von fünf Jahren für jeden Schiedsamtsbezirk eine Schiedsperson. Die gewählte Schiedsperson bedarf der Bestätigung durch die Präsidentin/den Präsidenten des Amtsgerichts. Die jeweilige Amtsperiode beginnt mit der Bestätigung bzw. bei der Erstwahl mit der Vereidigung durch die Präsidentin/den Präsidenten des Amtsgerichts.

Die Amtsperiode von der Schiedsperson Herrn Marian Wendicke endet am 30.11.2020. Herr Wendicke stellt sich gern für eine Wiederwahl zur Verfügung und er erklärte sich schriftlich einverstanden, das Ehrenamt für eine weitere Amtsperiode übernehmen zu wollen. Er erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen.

Das Schiedsamt ist auf gut ausgebildete Personen angewiesen. Herr Wendicke hat sich in den vergangenen Jahren nicht nur Fortbildungsseminare zum Erlangen der erforderlichen Fachkenntnisse besucht, sondern ist ein überaus engagierter Schiedsmann, der den Dialog auch über die Bezirksgrenzen hinaus zu anderen Schiedsleuten intensiv pflegt. Andere geeignete Kandidaten stehen nicht zur Verfügung

Eine Unbedenklichkeitsmitteilung vom Amtsgericht und vom Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. Landesvereinigung Berlin liegen vor.

Gesetzliche Grundlage:

Berliner Schiedsamtsgesetz vom 7.4.1994 (BlnSchAG, GVBl. 1994, 109)

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

Die Mittel sind im Haushaltsplan des Bezirksamtes bei 3500/41201 (Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige), 3500/51101 (Geschäftsbedarf, Bücher und Zeitschriften) veranschlagt.

 
 

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