Drucksache - 1784/XX  

 
 
Betreff: Festlegung neuer Einschulungsbereiche zum Schuljahr 2021/2022
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
26.08.2020 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme
1784_XX Anlage Festlegung Einschulungsbereiche

 

Festlegung neuer Einschulungsbereiche für 7 Grundschulen zum Schuljahr 2021/2022

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Als Ergebnis des Abstimmungs- und Beteiligungsprozesses im Rahmen der Änderungen der Einschulungsbereiche der 32 Grundschulen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg zum Schuljahr 2018/19 wurde vereinbart, die Auswirkungen der Veränderungen vor dem Hintergrund der regelmäßig erhobenen Prognosen zur Entwicklung der Schülerzahlen einem jährlichen internen Monitoring zu unterziehen und die Notwendigkeit von Änderungen von Einschulungsbereichen zu prüfen. Während für das Schuljahr 2019/2020 keine Änderungen als notwendig erachtet wurden, bedurfte es nach Einschätzung des Schul- und Sportamtes zum Schuljahr 2020/2021 entsprechender Anpassungen für insgesamt 20 Grundschulen, um weiterhin allen im Bezirk wohnenden künftigen Schulanfängerinnen und Schulanfängern unter Berücksichtigung altersangemessener Schulwege einen Schulplatz an der zuständigen Grundschule bereitstellen zu können. Aufgrund einer Schulgesetzänderung konnte im vergangenen Jahr auch für die Friedenauer Gemeinschaftsschule ein Einschulungsbereich festgelegt werden, wodurch eine Optimierung der ESB angrenzender Grundschulen, insbesondere auch hinsichtlich der Schulwege für viele Kinder und eine Entlastung dieser Schulen erreicht wurde.

 

Änderungen von ESB erfolgen stets im Ergebnis eines internen Monitorings und auf der Grundlage der aktuellen Modellrechnung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur Entwicklung der Schülerzahlen, der Bevölkerungsprognose der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen 2018-2030 sowie der Daten des Amtes für Statistik über die melderechtlich registrierten Einwohner am Ort der Hauptwohnung in Tempelhof-Schöneberg.

Laut Modellrechnung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Stand 12.03.2020) sind gegenüber dem Schuljahr 2019/20 (2.640 Kinder) für das Schuljahr 2022/23 (3.020 Kinder) in Tempelhof-Schöneberg ca. 380 Kinder mehr als Schulanfänger*innen zu berücksichtigen.

Nicht außer Acht gelassen werden darf auch der gleichzeitige Anstieg der Schülerzahlen in den Klassenstufen 2-6 durch erhebliche Zuzüge, den die Schulen ebenfalls zu bewältigen haben. Demnach ist im selben Zeitraum für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg von einem Anstieg der Zahl der Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter (6- bis 11-Jährige) um ca. 1.070, von 15.101 (2019/20) auf 16.170 (2022/23), auszugehen.

 

Es ist auch darauf hinzuweisen, dass Wechselwünsche innerhalb des Bezirks und über die Bezirksgrenze hinaus gleichgestellt sind, sodass Kinder aus dem eigenen Bezirk nicht vorrangig berücksichtigt werden können, wenn freie Schulplätze an den Grundschulen nach Aufnahme aller Einzugsgebietskinder vorhanden sind. Das wird aufgrund der steigenden Schülerzahlen zunehmend zu einem Problem. Zugleich ist zu erwarten, dass auch der Anteil der Bezirkskinder, für die der Wechselwunsch an eine Schule in einem Nachbarbezirk künftig nicht mehr erfüllt werden kann, zunehmen wird.

Um auch künftig für jeden Schulanfänger und jede Schulanfängerin einen Platz an der zuständigen Grundschule sichern zu können, kommt der Optimierung der Festlegung der Einschulungsbereiche eine immer größere Bedeutung zu, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Notwendigkeit eines erheblichen Kapazitätsausbaus.

Seitens des Schul- und Sportamtes wird daher im Rahmen seiner schulorganisatorischen Aufgaben die Notwendigkeit gesehen, zum Schuljahr 2021/22 eine Neuschneidung der Einschulungsbereiche für insgesamt 7 Grundschulen vorzunehmen.

Kernanliegen der Überarbeitung der Einschulungsbereiche ist es insbesondere, die Schulen in die Lage zu versetzen, nur entsprechend ihrer tatsächlichen Platz- und Raumkapazitäten Schüler*innen aufnehmen zu müssen und für die im Bezirk wohnenden schulpflichtigen Kinder an der Schule des Einzugsgebiets die Aufnahme sicherstellen zu können. Infolge der weiter und regional unterschiedlich wachsenden Schülerzahlen, des nicht ausgewogenen Grundschulnetzes und z. T. sehr ungleich ausgelasteter Schulen (bezogen auf die Aufnahme von Schüler*innen aus dem eigenen ESB) ergeben sich sehr unterschiedliche Anpassungserfordernisse.

Das teilweise regional unausgewogene Grundschulnetz lässt nicht für alle Schulen eine optimale Schneidung des ESB zu, insbesondere auch unter dem Aspekt kurzer Schulwege und einer sozialen Ausgewogenheit.

Wünschenswert wäre es, wenn die Grundschule jeweils im Zentrum ihres ESB läge. Das ist jedoch leider häufig nicht möglich und würde deutlich mehr und kleinere Schulstandorte erfordern.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Berücksichtigung der Wechselwünsche für Geschwisterkinder. Eine durch den Bezirk Tempelhof-Schöneberg initiierte Gesetzesänderung (§ 55a Abs. 3 SchulG) gewährleistet nunmehr eine mögliche Gleichstellung der von einer Einschulungsbereichsänderung betroffenen Geschwisterkinder mit Einschulungsbereichskindern (auf Antrag), wodurch einem berechtigten Einwand an der Notwendigkeit einer regelmäßigen Überprüfung und bedarfsgerechten Anpassung von Einschulungsbereichen entsprochen wurde.

Die Gründe für notwendige Änderungen und die Umfänge sind schulbezogen sehr unterschiedlich. Die notwendigen Änderungen in der Region Lichtenrade ergeben sich aufgrund der laufenden Grundsanierung bei gleichzeitiger Erweiterung der Käthe-Kollwitz-Grundschule. Der ESB der Käthe-Kollwitz-Grundschule muss zwingend verkleinert werden, da während der Bauphase von ca. 5 Jahren, die mit einer Teilauslagerung der Schule an den Containerstandort Briesingstraße verbunden ist, die derzeitige 4-Zügigkeit nicht fortgeführt werden kann.

In der Folge muss der Einschulungsbereich der Annedore-Leber-Grundschule vergrößert und die Schule dauerhaft in die 4-Zügigkeit geführt werden. Dafür sollen zeitnah durch einen kleinen Containerbau und mittelfristig durch einen Modularen Ergänzungsbau für die Theodor-Haubach-Schule, in dem auch Räume für die Annedore-Leber-Grundschule vorgesehen sind, zusätzliche Raumkapazitäten bereitgestellt werden. Da die Möglichkeiten der Vergrößerung dieses ESB aufgrund der Kapazitäten und der inklusiven Schwerpunktsetzung der Schule begrenzt sind, muss eine Kompensation im nördlichen Teil durch eine Anpassung des ESB der Bruno-H.-Bürgel-Grundschule erfolgen, was wiederum auch Auswirkungen auf die Neufestlegung des ESB der Grundschule im Dielingsgrund hat.

Der ESB der Grundschule im Dielingsgrund wird insgesamt vergrößert, da dort im Ergebnis der internen Evaluation noch verfügbare Kapazitäten ermittelt wurden und auch zugleich die Notwendigkeit einer Verkleinerung des ESB der Grundschule im Taunusviertel gesehen wird, um diese Schule nicht dauerhaft in die 3-Zügigkeit führen zu müssen.

Weitere Änderungen sind in der Region Mariendorf erforderlich. Der ESB der Carl-Sonnenschein-Grundschule muss zwingend verkleinert werde, da die Schülerzahlen hier regional überdurchschnittlich stark steigen und weiterhin keine Lösung für das Problem der Beschulung der Kinder in der angrenzenden Region Britz (Neukölln) in Sicht ist, für die die Carl-Sonnenschein-Grundschule die nächstgelegene Schule darstellt und das Verwaltungsgericht eine vorrangige Aufnahme festgestellt hat.  Das hat erhebliche Auswirkungen auf den ESB der Schätzelberg-Grundschule, deren ESB vergrößert werden muss. Die für diesen Standort perspektivisch geplante Erweiterung zu einer 4-zügigen Grundschule sind daher bereits zum Schuljahr 2021/22 einzuleiten.  Die erforderlichen Kapazitätserweiterungen sollen kurzfristig als Containerbau und mittelfristig als Modularer Ergänzungsbau bereitgestellt werden.

Die Schulleitungen und die Schulkonferenzen der von Änderungen betroffenen Grundschulen sowie der Bezirksschulbeirat wurden informiert und angehört.

Bedingt durch die Notdienstregelung des Bezirksamtes und die Einschränkungen des Schulbetriebs während der letzten Monate konnte der Beteiligungsprozess leider nicht in dem gewohnten Umfang und nur im Rahmen einer eingeschränkten Kommunikation erfolgen.

Die Änderungsvorschläge werden daher nur umgesetzt, wenn von den Schulleitungen und den Schulkonferenzen der betroffenen Schulen das Einverständnis vorliegt. Daher wurde von den geplanten und auch dem Schulausschuss vorgestellten Änderungen in Schöneberg (Finow-/ Werbellinsee-Grundschule) und in Tempelhof (Paul-Simmel-/Tempelherren-/ Paul-Klee-Grundschule) wieder Abstand genommen.

Die dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügte Planung stellt das Ergebnis eines transparenten und partizipativen Prozesses dar.

 

 
 

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