Drucksache - 1780/XX  

 
 
Betreff: Aufwertung der Kindertagespflege
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverOltmann, Jörn
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Beratung
24.06.2020 
34. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses Besucher_innen bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung)      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
26.08.2020 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
13.12.2023 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
20.12.2023 
20. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 26.8.2020 folgenden Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss fordert das Bezirksamt auf, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen (Jugend / Finanzen / Stadtentwicklung und Wohnen) dafür einzusetzen, dass die Tätigkeit der Kindertagespflege aufgewertet wird.

Das Bezirksamt möge sich insbesondere dafür einsetzen, dass

- eine Verbesserung der Finanzierung für die Tagespflegepersonen erfolgt (Erhöhung der Entgelte, Finanzierung der mittelbaren pädagogischen Arbeit wie im Vorjahr, Erstattung der hälftigen SV-Anteile entsprechend der bundeweiten Regelung)

- der Zugang zu geeigneten und finanzierbaren Räumlichkeiten für die Betreuung erleichtert wird:

o Berlinweite Abstimmung und Vereinheitlichung der Regelungen für Erteilung der Genehmigung zur Zweckentfremdung (Wohnungsamt) und zur Genehmigungsfreistellung bei der Bauaufsichtsbehörde

o Möglichkeit, den Tagespflegepersonen Darlehen für Mietkautionen zu stellen

- die Vertretung im Krankheitsfall sichergestellt wird (durch eine bessere Finanzierung von Vertretungskräften, z .B. Springerkräfte, die durchgehend finanziert werden können, um diese Tätigkeit attraktiver zu machen.)

- bei Vermietern/Eigentümern eine größere Akzeptanz für die Arbeit der Kindertagesbetreuung geschaffen wird, um Unterstützung des Vermieters für die Erlaubnis zur Kindertagespflege im eigenen Haushalt zu erhalten

- das Tätigkeitsfeld der Kindertagespflege bekannter gemacht wird

o Öffentlichkeitsarbeit (z. B. in Erzieherfachschulen ggf. Integration des Berufsfeldes in Lehrpläne, Imagekampagne, Teilnahme an Messen etc.) zur Aufwertung des Tätigkeitsfeldes für Absolventen

- Festlegung eines stabilen Personalschlüssels für die Fachberatung Kindertagespflege in den Jugendämtern (zum Ausbau von Akquise und Bewerbermanagement, für Beratung und fachliche Begleitung der im Bezirk tätigen Kindertagespflegepersonen und regionale Öffentlichkeitsarbeit).

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Das Bezirksamt teilt die der obigen Initiative zu Grunde liegende Bestrebung, eine möglichst optimale Versorgungssituation der Tempelhof-Schöneberger Bevölkerung herzustellen. Wesentlicher Bestandteil dieser Strategie ist die Gewährleistung des Rechtsanspruches auf Kinderbetreuung durch Bereitstellung von hinreichenden Betreuungsplätzen in bester Qualität. Darin eingeschlossen ist die Förderung von Kindertagespflegestellen als wichtige ergänzende Alternative zur klassischen Tagesbetreuung von Kindern in einer Kita. Der Bezirk wirkt mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln sowohl auf politischer als auch auf Fachebene darauf hin, dass dieses Ziel durch eine angemessene Finanzierung, inhaltliche Begleitung und persönliche Unterstützung bestmöglich erreicht wird.

Von berlinweit etwas mehr als 5.000 Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege werden fast 900 Plätze (also nahezu ein Fünftel der verfügbaren Plätze) in Tempelhof-Schöneberg angeboten. Der Bezirk ist somit auf einem guten Weg. Das Bezirksamt ruht sich darauf allerdings nicht aus und verfolgt konsequent weitere Schritte, um dieses Angebot zu verstetigen und zu erweitern. Dabei wurden viele im Beschluss erwähnte Aspekte vom Bezirk als Handlungsfelder identifiziert und in den kontinuierlichen Optimierungsprozess einbezogen.

Der Bezirk kommuniziert in den jeweiligen Gremien dem Senat gegenüber ausdrücklich, dass die Finanzierung der Kindertagespflegestellen auskömmlich gestaltet werden muss. So wurden im Rahmen der letzten Anpassung die Betreuungsentgelte und die Sachkostenzuschüsse zuletzt mit Wirkung ab dem 01.01.2023 erhöht. Die mittelbare pädagogische Arbeit bleibt mit einem festen Stundenkontingent und einem monatlichen Festbetrag von 52 Euro je Kind weiterhin berücksichtigt und die tatsächlich hälftige Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge (anstelle von Pauschalen) erfolgt nunmehr seit Januar 2020. Darüber hinaus haben die Kindertagespflegepersonen in diesem Jahr die Möglichkeit bekommen, den einmaligen Energiekostenzuschuss zu erhalten; darüber hinaus wurden sie in das Antragsverfahren auf Mittelzuweisung für den bedarfsgerechten Ausbau von Plätzen nach dem Kitaausbauprogramm einbezogen.

All dies hat die Situation der Tagespflegepersonen spürbar verbessert.

Angesichts teils rasant steigender Mieten bleibt jedoch die Bemessung der Obergrenzen für den Mietzuschuss ein weiterhin kritischer Finanzierungsaspekt. Der Bezirk fordert diesbezüglich dringend eine Erhöhung von bislang 140 Euro auf mindestens 160 Euro je betreutem Kind und Monat beim Senat ein. Die Übernahme von Mietkautionen als Darlehen ist bereits mit einer Höhe von bis zu drei Monatskaltmieten grundsätzlich möglich.

Der tatsächliche Zugang zu geeigneten und finanzierbaren Räumlichkeiten hingegen liegt mangels dafür zur Verfügung stehender Immobilien im Wesentlichen außerhalb der direkten Einflussmöglichkeiten des Bezirks. Eine Neuanmietung von Flächen für die Kinderbetreuung durch die Pflegepersonen erfolgt daher nach den Regeln des freien Gewerbe- und Wohnungsmarktes. Soweit allerdings in Ausnahmefällen - wie beispielsweise bei der Gestaltung von städtebaulichen Verträgen - bezirkliche Einflussnahme die Gestaltung von Bauvorhaben ermöglicht, wird dies regelmäßig auch für die Einrichtung von Kindertagesbetreuungsplätzen genutzt. Jüngste Beispiele hierfür sind Projekte in der Rathausstraße 1 und dem Lichtenrader Damm 227 ff., bei denen die Herstellung von Räumlichkeiten für die Kindertagespflege verbindlich vereinbart werden konnte. Das Zusammenwirken mit anderen, am Genehmigungsverfahren beteiligter behördlichen Akteuren (Gesundheits-, Wohnungs- und Bauamt etc.) stellt im Bezirk regelhaft kein Problem dar.

Die Gewährleistung einer Vertretung von Tagespflegepersonen bei Erkrankung ist je nach einzelner Fallgestaltung recht unterschiedlich. Bei Verbundtagespflegestellen, in denen zwei Tagespflegepersonen die Betreuung von bis zu zehn Kindern in gemeinsamen Räumlichkeiten übernehmen, wird oftmals eine Vertretung durch die jeweilige im Verbund beteiligte Person übernommen. Dies ist regulär für bis zu drei Tage andauernde Erkrankungen möglich, danach wird grundsätzlich eine Vertretungsperson als Springer benötigt. Bei durch eine Einzelperson betriebenen Einzeltagespflegestellen ist eine Vertretung durch eine andere Person oftmals schon deswegen unmöglich, weil viele Tagespflegestellen in ihren Privaträumen (also den Räumen der hier lebenden erkrankten) Person betrieben werden. Aber auch für in gewerblichen Räumlichkeiten betriebene Tagespflegestellen stellt die Vertretung in der Betreuung durch eine "fremde Aushilfsperson" sowohl für Kinder als auch für Eltern eine eher besorgniserregende Situation dar. Diese aufzulösen, stellt alle Beteiligten vor erhebliche Probleme, zumal bislang eine durchgehende Finanzierung von (nur unregelmäßig bis selten) eingesetzten Vertretungspersonen als "Springer" systematisch nicht vorgesehen ist. Der Bezirk spricht sich daher für die Einrichtung eines festen Vertretungspools von eingearbeiteten Kräften aus und fordert dies auf Senatsebene auch ein. Sofern diese im Pool beschäftigten Personen (auch für "Leertage" auf Abruf) verlässlich und in angemessener Höhe bezahlt werden, ist davon auszugehen, dass auch genügend Personal gewonnen werden kann.

Die Verbesserung der Akzeptanz und Wahrnehmung von Kindertagespflegestellen in der Öffentlichkeit und auf allen gesellschaftlichen Ebenen ist ein andauernder Prozess, der vom Bezirk kontinuierlich geführt wird. Ein sehr breites berlinweites Netzwerk ist unter aktiver Beteiligung unseres Bezirkes dabei, anspruchsberechtigten Familien dieses Angebot zu unterbreiten und auch gegenüber bereits aktiven oder potenziell Vermietenden hierfür zu werben.

Ein besonderer Fokus liegt darauf, Fachkräfte im Rahmen von Werbeveranstaltungen wie dem Berlintag, anderen Ausbildungsmessen, Schulungs- und Weiterbildungs­maßnahmen u.v.m. zu gewinnen, zu binden und weiterzuentwickeln. Das Jugendamt ist in dieses Netzwerk mit Engagement und durch Kooperationsvereinbarungen intensiv eingebunden.

Hervorzuheben ist beispielsweise die Einbindung in das Projekt "Qualitätsentwicklung und Praxisunterstützung - Fokus Kindertagespflege" zusammen mit der Koordinierungsstelle für Qualität und Unterstützung (KoQU) der Familien für Kinder gGmbH, durch welches insbesondere in den Handlungsfeldern Vernetzung, Fortbildung, Evaluation, Abbau von Hürden für die Tätigkeitsaufnahme und bezirksspezifischen Themen zusätzliche Impulse gewonnen und neue Entwicklungen angestoßen wurden.

Der Personalschlüssel für die bezirkliche Ausstattung der Fachberatungsteams für die Kindertagespflege ist nicht berlinweit identisch vorgegeben. Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg werden momentan knapp 50 Kindertagespflegepersonen von einer Fachberaterin begleitet. Die somit insgesamt im Bezirk hierfür vorgesehenen vier Stellen sind grundsätzlich in der Lage, die Fachberatung umfassend zu gewährleisten. Eine weitere Stelle für die Fachberatung von Kindertagesbetreuung wird diesen Bereich alsbald ergänzen, sodass auch für das pädagogische Gesamtfeld professionelle Unterstützung in ausreichendem Maße angeboten werden kann.

Das Bezirksamt sieht eine gute Entwicklung und den Bezirk weiterhin auf einem verlässlichen Weg in der Kindertagespflege.

 

 
 

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