Drucksache - 1772/XX  

 
 
Betreff: Einführung einer Parkverbotszone in der Goßler Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendparlamentBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Antrag aus dem KJPMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
26.08.2020 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Beratung
24.09.2020 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
07.10.2020 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher_innen bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
19.05.2021 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Livestream auf Youtube: https://youtu.be/N5OWkRFRdk8 mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 07.10.2020  folgenden Beschluss:


Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob es in der Goßlerstraße Parkverbotszonen geben soll, weil es dort nicht genug Platz für mehrere Autos und Fahrräder gibt. Man sollte dort, wo momentan die Autos parken einen Fahrradweg einrichten, damit die mit dem Fahrrad sicher fahren können. Es gibt einige uns bekannte Autofahr/innen, die aufgrund uns bekannter schmaler Straßen genervt sind. Es wäre auch für die Einsatzkräfte z.B. von Polizei und Feuerwehr einfacher, wenn sie durch die Goßlerstraße fahren müssen, um zu Ihrem Zielort zu gelangen. Deshalb sollte in der Goßlerstraße eine Parkverbotszone eingerichtet werden.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:


Die Goßlerstraße befindet sich weder im Radverkehrs-Vorrangnetz der Senatsverwaltung, noch im Bezirklichen Nebenroutennetz. Da zunächst diese beiden Netze prioritär bearbeitet werden sollen, kann die Errichtung einer isolierten und einzelnen Radverkehrsanlage in der Goßlerstraße nicht umgesetzt werden.

Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass die Straßenverkehrs-Ordnung eine Parkverbotszone nicht vorsieht und diese deshalb straßenverkehrsbehördlich nicht anordnungsfähig ist. Darüber hinaus ist die Goßlerstraße für den Kraftfahrzeugverkehr auch eine Sackgasse (keine Durchfahrt zum Friedrich-Wilhelm-Platz) und Teil einer bestehenden Tempo-30-Zone. Eine hohe Frequentierung mit motorisiertem Individualverkehr ist nicht zu beobachten. Die Durchfahrtsbreite reicht, wie beschrieben, lediglich für eine Fahrspur. Nach §1 (1) StVO erfordert die Teilnahme am Straßenverkehr gegenseitige Rücksichtnahme. Sollte ein Fahrzeug entgegenkommen, muss sich nach dieser Grundregel begegnet werden. Dies ist jedoch in zahlreichen Straßen in unserem Bezirk der Fall und begründet nicht die Anordnung verkehrlicher Maßnahmen. Radfahrende können schon jetzt ohne jegliche Einschränkungen durch die Goßlerstraße fahren. Eine Behinderung tritt auch bei Gegenverkehr nicht auf. Die geringe Fahrgassenbreite führt dazu, dass Kraftfahrzeuge nicht überholen können und somit geduldig hinter den Radfahrenden bleiben müssen.


Eilige Einsätze von Einsatzkräften, unter Verwendung von Blaulicht und dem Einsatzhorn führen ohnehin dazu, dass andere Verkehrsteilnehmende sofort freie Bahn schaffen müssen, gem. §38 (1) StVO.
Aus den o.g. Gründen wird die Straßenverkehrsbehörde keine verkehrliche Maßnahmen in diesem Bereich anordnen.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen