Drucksache - 1748/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 07.10.2020 folgenden Beschluss: Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Sofern die betroffenen Menschen bereit sind, das Leben auf der Straße zu beenden und sich von den Mitarbeitenden der Sozialen Wohnhilfe in einer Notunterkunft unterbringen zu lassen, wird die Unterbringung nur dann umzusetzen sein, wenn die/der Betroffene das Tier bei sich behalten darf. Eine Unterbringung ohne Mitnahme des Tieres wird in aller Regel auf Ablehnung stoßen. Insofern entspricht die vom Kinder- und Jugendparlament Tempelhof-Schöneberg gestartete Initiative der Lebenswirklichkeit vieler obdachloser Menschen. Bei den zur Verfügung stehenden Unterkünften in Berlin gibt es sowohl im Bereich der sogenannten ASOG-Unterkünfte als auch im Bereich des Betreuten Wohnens einige Anbietende, die bereit sind, Tiere mit aufzunehmen. Im Falle kleinerer Haustiere lassen sich relativ schnell entsprechende Plätze finden. Je größer die Tiere jedoch sind, desto schwieriger gestaltet sich die Suche und gelegentlich dauert es mehrere Tage, bis ein geeigneter Platz gefunden ist. Eine Hilfegewährung scheitert jedoch nicht daran, dass die betroffenen Menschen ein Haustier mit sich führen. Die Unterbringung obdachloser Menschen mit Haustieren fordert die zuständige Soziale Wohnhilfe auf besondere Art und Weise, der Bedarf einer gemeinsamen Unterbringung von Mensch und Tier wird in diesen besonderen Fallkonstellationen aber stets gesehen und im Verwaltungshandeln berücksichtigt. Für die Optimierung der Angebote im Bereich der Notunterkünfte wird seitens der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) im Zusammenwirken mit den Bezirken und dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) aktuell das Projekt Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU) geplant und realisiert. Ziel des Projektes ist die Verbesserung und Vereinheitlichung der Qualitätsstandards für alle Unterkünfte, die Beseitigung vertragsloser Zustände in der Wohnungslosenunterbringung, die zielgruppenspezifische Ausgestaltung sowohl in Bezug auf die sächliche und räumliche Ausstattung als auch die persönliche Hilfe/Soziale Arbeit, die Erhöhung der Durchlässigkeit zum Hilfesystem und die Verbesserung der Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen im Bereich Unterbringung. Unter Beteiligung auch des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg ist zu Beginn der Planungsphase eine Bedarfsanalyse erstellt worden. Hierbei wurde und wird stets mit zentraler Bedeutung darauf hingewiesen, dass ausreichend Plätze für obdachlose Menschen mit Haustieren geplant und zur Verfügung gestellt werden müssen. Mit der künftigen Implementierung von GStU sollte die bedarfsgerechte Versorgung auch dieses Personenkreises einfacher und zielgerichteter zu bewerkstelligen sein als dies heute möglich ist.
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