Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 28.08.2020 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die Teileinziehung der Lauterstraße, so wie im Amtsblatt von Berlin am 19.11.2019 veröffentlicht (siehe Anlage*), umzusetzen. Die vom zuständigen Fachbereich aufgrund von Einwendungen vorgelegten Änderungsvorschläge:
- Durchfahrtverbot für den Radverkehr
- Zulassung des Anliegerverkehrs (entsprechend der Zeiten des Lieferverkehrs)
- Erweiterung der Verkehrsnutzung auf Donnerstagvormittag
- erneutes Beteiligungsverfahren für Eigentümer*innen, Anlieger*innen und Träger öffentlicher Belange
werden nicht berücksichtigt.
In Verbindung mit folgenden Beschlüssen:
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.07.2017, Drs. 0319/XX folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, bezugnehmend auf die beschlossenen Drucksachen 1577/XIX vom 15.07.2015 „Umwidmungsverfahren Breslauer Platz einleiten“ sowie 1622/XIX vom 16.09.2015 „Sofortige Umsetzung der BVV-Beschlüsse zum Breslauer Platz“ und den darauf folgenden Beschluss des Bezirksamtes vom 29.09.2015, „das Verfahren zur Teileinziehung (der Lauterstraße) nach §4 Berliner Straßengesetz unverzüglich einzuleiten“ diesen Vorgang endlich zum Abschluss zu bringen.
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 5.03.2018, Drs. 0575/XX folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, bezugnehmend auf die beschlossenen Drucksachen 1577/XIX vom 15.07.2015 „Umwidmungsverfahren Breslauer Platz einleiten“ sowie 1622/XIX vom 16.09.2015 „Sofortige Umsetzung der BVV-Beschlüsse zum Breslauer Platz“ und den darauf folgenden Beschluss des Bezirksamtes vom 29.09.2015, „das Verfahren zur Teileinziehung (der Lauterstraße) nach §4 Berliner Straßengesetz unverzüglich einzuleiten“, diesen Vorgang endlich zum Abschluss zu bringen.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die Teileinziehung der Lauterstraße zwischen Niedstraße und Rheinstraße, 12159 Berlin gemäß § 4 BerlStrG wurde als Bekanntmachung vom 13.10.2020 im Amtsblatt Nr. 44 am 23.10.2020 veröffentlicht und ist seit dem 25.11.2020 rechtskräftig.
Die Beschilderung der Fußgängerzone soll zeitnah umgesetzt werden.
Wir bitten hiermit ebenfalls die Drucksachen 0319/XX und 0575/XX als erledigt anzusehen.