Drucksache - 1357/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob es in Zukunft öffentlich zur Verfügung gestellte Fitnessgeräte in Sportanlagen, auf Spielplätzen, in Parks, Jugend- oder Seniorenfreizeitstätten zur Stromerzeugung nutzen kann, um zum Beispiel eine Handyaufladestation am Gerät zur Verfügung zu stellen oder in Innenanlagen den Stromverbrauch aus fremdbestelltem Strom zu reduzieren.
Begründung: In anderen europäischen Hauptstädten wie Paris gibt es z. B. vor und in großen Bahnhöfen bereits die rege genutzte Möglichkeit, sich vor einer längeren Zugfahrt oder während Zwischenstopps noch etwas fit zu machen und dadurch das eigene Handy aufzuladen oder auf dem Tablet etwas anzusehen. Auch in Deutschland benutzen manche Sportvereine bereits in ihren Fitnessräumen die verbrauchte Energie ihrer Sportler_innen, um sie in Strom zu verwandeln. Das motiviert und stiftet Sinn über die_den Einzelnen hinaus, besonders wenn die Geräte mit Anzeigen ausgestattet sind, wie viel Energie bereits im Monat durch solche Aktivitäten gewonnen bzw. gespart werden konnte.
Der BVV ist bis Januar 2020 zu berichten. |
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