Drucksache - 1273/XX  

 
 
Betreff: Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchst. a BezVG i.V.m § 35 Abs. 6 AG KJHG
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherBezirksverordnetenvorsteher
  Böltes, Stefan
Drucksache-Art:Vorlage des BV-VorstehersVorlage des BV-Vorstehers
Beratungsfolge:
Vorstand BVV Beratung
20.08.2019    13. nichtöffentliche Sitzung des Vorstandes der Bezirksverordnetenversammlung      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.08.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin im Ältestenrat zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage des BV-Vorstehers

In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 18.01.2017 – XX Wahlperiode -wurde

 

Herr Justin Sudbrak

 

zum Bürgerdeputierten für den Jugendhilfeausschuss gewählt (Drucks.Nr. 0075/XX).

 

Durch Verzicht auf das Amt als Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchst. a i.V.m. § 67 GO BVV endet dieses Amt vorzeitig.

 

Herr Justin Sudbrak hat den Verzicht mit Schreiben vom 05.08.2019, eingegangen im Büro der BVV am 05.08.2019, erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 71 GO BVV).

 

Nach § 25 (1) i.V.m. § 72 GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt eines Bürgerdeputierten beendet ist.

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass

 

Herr Justin Sudbrak

 

Mit Ablauf des 01.09.2019 nicht mehr Bürgerdeputierter ist.

 

 
 

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