Drucksache - 1269/XX  

 
 
Betreff: Umstellungen durch das BTHG - ist das Bezirksamt vorbereitet?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEDie Fraktion GRÜNE
Verfasser:Frau Suka, AferditaPenk, Rainer
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.06.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin in der BVV zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Welche Vorbereitungen wurden bisher in unserem Bezirk getroffen, um die fachlichen und strukturellen Voraussetzungen r die Veränderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) umzusetzen und wie genau ist die Umsetzung geplant?

 

  1. Welche Vorbereitungen für die Umsetzung des BTHG für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Bezirk wurden angesichts der Ablehnung des Rats der Bürgermeister (RdB), Teilhabeämter zu schaffen, die die Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und Erwachsenen zusammenführen, getroffen?

 

  1. In welcher Immobilie wird im Bezirk das sogenannte "Haus der Teilhabe" ab 2022 angesiedelt sein und welche Voraussetzungen muss die Immobilie erfüllen?

 

3.1.  Ist hier schon eine Entscheidung getroffen? Wenn ja, welche?  Wenn nein, welche Immobilien sind in der engeren Auswahl bzw. wie ist der Prozess geplant, der zu einer Entscheidungsfindung führen soll?

 

  1. Wie genau plant der Bezirk, die Häuser der Teilhabe personell aufzustellen?

 

4.1.  Wie viele Personalstellen in welcher Eingruppierung und mit welchen Aufgabenbereichen werden in den Jahren 2020, 2021 und 2022 für die Umsetzung des "Hauses der Teilhabe" geschaffen?

4.2.  Wie plant der Bezirk die Fachkräfte zu rekrutieren?

4.3.  Wie werden sich die Gesundheitsämter in das „Arbeitsbündnis Haus der Teilhabe“ einbringen?

 

  1. Wie ist bei der Umsetzung ab 01.01.2020 sichergestellt, dass neue, verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit im Bezirk zwischen den Ämtern für Soziales, Gesundheit und Jugend geschaffen werden?

 

5.1.  Wie soll „Hilfe wie aus einer Hand“ zwischen den verschiedenen Ämtern und Rehabilitationsträgern sichergestellt werden?

 

  1. Mit dem BTHG wird erstmals verbindlich die Sozialraumorientierung verbindlich in die Verfahren der Eingliederungshilfe eingefordert. Wie plant der Bezirk langfristig diesem Anspruch gerecht zu werden (bitte kurze Darstellung des Konzepts sowie des Ressourcenbedarfs)?

 

  1. Wie wird sichergestellt, dass die Umsetzung des neuen BTHG berIinweit einheitlich mit hohen fachlich qualitativen Standards umgesetzt wird?

 

7.1.  Was ist der Beitrag des Bezirkes dazu und was benötigt der Bezirk dafür von der Landesebene?

7.2.  Wie ist der Bezirk bei der Umsetzung des BTHG mit den anderen Berliner Bezirken vernetzt?

 

 

 
 

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