Drucksache - 1249/XX  

 
 
Betreff: Weiterentwicklung des IKEA-Areals zum urbanen gewerblichen Quartier
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDAusschuss für Wirtschaft
  Kliem, Hagen
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.06.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft Beratung
01.08.2019 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft vertagt   
29.08.2019 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft vertagt   
28.11.2019 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft vertagt   
23.01.2020 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft vertagt   
27.02.2020 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft vertagt   
27.08.2020 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) vertagt   
25.02.2021 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft - Die Sitzung wird im VIDEOCALL stattfinden, die Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem INFOBLATT Videocall ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
24.03.2021 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Videokonferenz - Youtube Link: https://youtu.be/POr_AzSHhEs ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, gegenüber der

Firma IKEA anzuregen, dass auf deren weitläufigem Grundstück Sachsendamm 47 / Alboinstraße 14-16 eine städtebauliche Nachverdichtung erfolgt. Ziel ist die Schaffung eines urbanen gewerblichen Stadtquartiers unter Einbeziehung von ebenerdigen Parkplatzflächen und die Ansiedelung weiterer Unternehmen.

 

Dabei soll auf die durch die Eigentümerin Anfang des Jahres öffentlich kommunizierte Änderung der Unternehmensstrategie Bezug genommen werden, nach der deren Fachmarktzentren zukünftig nicht mehr isoliert, sondern in Innenstadtlagen eingebunden und mit guten Anschlüssen zum ÖPNV verortet werden sollen.

 

Das Planungsrecht soll vorhabenbezogen angepasst werden, soweit die Eigentümerin der Anregung folgt.

 

 
 

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