Drucksache - 1145/XX
Der Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die BVV möge beschließen:
Der Antrag wird nicht weiter verfolgt, da der Bezirk Tempelhof-Schöneberg nicht zuständig ist. Dem Kinder- und Jugendparlament wird empfohlen sich an das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf zu wenden. |
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