Drucksache - 0882/XX  

 
 
Betreff: Ausgleichsflächen für bedrohte Kleingärten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.10.2018 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Mitberatung
19.11.2018 
21. öffentliche Sondersitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
12.12.2018 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
13.02.2019 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
13.03.2019 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
10.04.2019 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.06.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
14.08.2019 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 12.12.2018 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche Ersatzflächen für die durch Infrastrukturerweiterungen im Rahmen des SIKo-Verfahrens bedrohten Kleingärten im Sinne des § 14 Bundeskleingartengesetz angeboten werden können. Sollte sich das Bezirksamt dazu nach § 14 Abs. 1 Bundeskleingartengesetz nicht in der Lage sehen, ist dies der BVV ausführlich zu begründen. Der BVV ist bis 30.06.2019 Bericht zu erstatten.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme folgendes mit:

 

Ausgelöst durch das Soziale Infrastrukturkonzept (SIKo), welches Potenzialflächen für soziale Infrastruktur teilweise auf Kleingartenflächen vorsieht, müssen im Falle der Inanspruchnahme Ersatzflächen – sofern möglich – zur Verfügung gestellt werden, sofern es sich um Kleingärten nach § 16 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz handelt.

 

Bisher sind zwei Flächen als dafür geeignet vorgesehen:

  1. Wildspitzweg, der B-Plan XIII-218 setzt in Teilbereichen Dauerkleingärten fest.
  2. Diedersdorfer Weg, hier muss erst noch Planungsrecht geschaffen werden, der Aufstellungsbeschluss ist bereits gefasst.

 

Weitere festgesetzte Bebauungspläne, die Kleingärten vorsehen, wurden aus dem Fokus genommen, weil hier mittlerweile andere Planungsziele verfolgt werden.

Im Falle des B-Planes XIII-271 / Blohmstraße ist eine Umsetzung nicht möglich, da ein Teil bereits an die Interkulturellen Generationengärten vergeben ist, in anderen Bereichen geschützte Biotope liegen und die Fläche auch aufgrund der realen Vernässung und der Vornutzung als Kompostplatz nicht für eine kleingärtnerische Nutzung geeignet ist.

 

Das Bezirksamt ist bemüht, weitere Ersatzflächen zu schaffen. Es kann jedoch nicht sichergestellt werden, dass es eine vollständige Kompensation geben wird, da durch die wachsende Stadt vielfältige Konkurrenzen um die wenigen verfügbaren Flächen entstehen und Prioritäten gesetzt werden müssen.

 

 
 

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