Drucksache - 0752/XX
Der Titel des Bebauungsplans 7-37Ba lautet weiterhin unverändert:
Bebauungsplan 7-37Ba für Teilflächen zwischen Kurfürstenstraße, Frobenstraße, Winter-feldtstraße, Potsdamer Straße, Hauptstraße, Wexstraße, Kufsteiner Straße, Bamberger Straße, Ettaler Straße, Lietzenburger Straße, Martin-Luther-Straße, Fuggerstraße, Eisena-cher Straße, Kleiststraße und Else-Lasker-Schüler-Straße sowie für Teilflächen zwischen Kurfürstenstraße, Grenze zum Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Yorckstraße, Bülowstraße, Kulmer Straße, Goebenstraße, Kirchbachstraße, Alvenslebenstraße, Bülowstraße und Blumenthalstraße sowie für Teilflächen zwischen Yorckstraße, Bautzener Straße, Berlin-Anhalter-/Dresdener-Bahn, Kolonnenstraße, Wilhelm-Kabus-Straße, Torgauer Straße, Che-ruskerpark und Wannseebahn im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg (sie-he Anlage 2).
1. Anlass und Erforderlichkeit
Mit der Aufstellung der beiden Bebauungspläne 7-83 und 7-93 VE wurden für diese Flächen vom hier zu reduzierenden im Verfahren befindlichen Bebauungsplan 7-37Ba folgende erweiterte Planungsziele beschlossen:
Der Bebauungsplan 7-83 soll für die Grundstücke Innsbrucker Straße 14-15, Steinacher Straße 3/9, Sterzinger Straße 3-4, Meraner Straße 31/47A, Am Mühlenberg 2/4, 7-13, eine Teilfläche des Grundstücks Badensche Straße 55, Innsbrucker Straße 12-13, Steinacher Straße 2/6, Am Mühlenberg 5, die Grünfläche zwischen Meraner Straße und Am Mühlen-berg (Flurstück 67/12) sowie die Steinacher Straße, Am Mühlenberg und Sterzingerstraße (teilweise) im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg eine Nachverdichtung im Sinne von Wohnnutzung ermöglichen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 7-93 VE sieht für die Grundstücke Martin-Luther-Straße 48/50, Barbarossastraße 19-20 sowie Speyerer Straße 26-28 eine Neustrukturierung des Geländes zwischen Speyerer Straße, Martin-Luther-Straße und Barbarossastraße vor. Es sollen Büro-, Einzelhandels- und Wohnnutzungen sowie wohnverträgliche gewerbliche Nutzungen ermöglicht werden. Um sicher zu stellen, dass nicht in zwei Bebauungsplänen Festsetzungen zu denselben Grundstücken getroffen werden, ist es notwendig, die Flächen, die sowohl im Bebauungs-plan 7-37Ba als auch im Bebauungsplan 7-83 bzw. 7-93 VE liegen, aus dem Geltungsbe-reich des Bebauungsplans 7-37Ba herauszutrennen. Diese notwendige Reduzierung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 7-37Ba soll mit diesem Beschluss erfolgen.
2. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Keine.
3. Mitteilungsverfahren
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL 5) und die zuständige Senatsverwaltung (SenStadtWohn II C) wurden mit Schreiben vom 19.03.2018 über die Absicht unterrichtet, für die oben genannten Bereiche den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 7-37 Ba zu reduzieren. Seitens der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung (Stellungnahme vom 12.04.2018, eing. am 12.04.2018) sind keine Belange der Raumordnung betroffen. Nach Mitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Stellungnahme vom 27.03.2018, eing. am 03.04.2018) bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die beabsichtigte Geltungsbereichsreduzierung des Bebauungsplans 7-37 Ba.
4. Rechtsgrundlagen
- Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634 ) - Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. No-vember 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. De-zember 2017 (GVBl. S. 664) - Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 10. No-vember 2011 (GVBl. S. 692)
Der Text der Mitteilung zur Kenntnisnahme enthält zwei Anlagen und kann aus diesem Grund nicht in die Drucksache übernommen werden (siehe Anlage – online Anlage zur Drucksache).
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