Drucksache - 0711/XX  

 
 
Betreff: QM-Gebiet Schöneberger Norden über 2020 erhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEFrakt. GRÜNE, SPD
Verfasser:1. Herr von Boxberg, Bertram
2. Herr Rauchfuß, Jan
Penk, Rainer
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.05.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage
Große Anfrage

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt das Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom 20.4.2018, in dem das Quartiergebiet Schöneberger-Norden als "unmittelbar verstetigungsreif" eingeschätzt wird und somit das QM Verfahren dort also zum 31.12.2020 enden wird?

 

  1. Welche Gründe waren aus Sicht des BA für die Beendigung des QM Verfahrens durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für die geplante Beendigung ausschlaggebend und teilt das BA diese Sicht der Dinge?

 

  1. Wie und mit welchen Argumenten hat das Bezirksamt versucht, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen davon zu überzeugen, dass sich eine Beendigung des QM-Verfahrens zum 31.12.2020r die weitere Entwicklung des Gebietes negativ auswirken kann?

 

  1. Warum war die Senatsverwaltung diesen Argumenten nicht zugänglich?

 

  1. Ist das BA der Meinung, dass bei der Senatsverwaltung noch eine Änderung dieser Haltung erreicht werden könnte?

 

  1. Inwieweit kann der Bezirk das Ausbleiben von Projektgeldern und die dann nicht mehr vorhandenen Mitarbeiter*innen des Quartiersmanagements nach dem 31.12.2020 aus eigenen finanziellen und personellen Mitteln bzw. mit  Sondermitteln der Landesebene ausgleichen?

 

  1. Welche Aufgaben können nach Ansicht des BA nur durch eine Fortführung des QM Verfahrens auch über den 31.12.2020 hinaus in dem Gebiet des Schöneberger Nordens geleistet werden, die durch Anwendung anderer finanzieller Mittel nicht geleistet werdennnen bzw. was bleibt durch das Ende des QM-Verfahrens auf der Strecke und warum?

 

  1. Bis zu welchem Zeitpunkt wäre eine Fortführung des QM Verfahrens Schöneberger Norden aus Sicht des BA wünschenswert und warum?

 

  1. Wie bewertet das BA den Begriff „Verstetigung“ mit dem von offizieller Seite das Ende eines QM-Gebietes bezeichnet wird?

 

 

 
 

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