Drucksache - 0637/XX
Die in der Anlage aufgeführten Personen werden in die Vorschlagsliste für Schöffen und Schöffinnen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 aufgenommen.
Begründung:
Nach § 36 Absatz 1 GVG stellt die Gemeinde – in Berlin die Bezirke - in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen und Schöffinnen auf.
Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung erforderlich.
Unter Berücksichtigung einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes sollen bei der Aufstellung der Vorschlagsliste vorrangig freiwillige Meldungen von interessierten Bürgerinnen und Bürgern neben den nach dem Zufallsprinzip aus dem Melderegister ausgewählten Personen berücksichtigt werden.
Von der Präsidentin des Landgerichts und dem Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten wurden gemäß § 43, 58 GVG die erforderliche Zahl an Schöffen und Hilfsschöffen für Tempelhof-Schöneberg wie folgt bestimmt:
In die Vorschlagsliste des Bezirks sind gemäß § 36 Abs. 4 GVG mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von Haupt- und Hilfsschöffen bestimmt wurde. Die Vorschlagsliste muss somit mindestens 704Personen enthalten.
Der Fachbereich Bürgeramt – BackOffice - hat eine Vorschlagsliste erstellt, die aus einer Teilliste mit 565 freiwilligen Bewerberinnen und Bewerbern (Vorschlagsliste
Die erforderliche Mindestzahl von 704 Personen wurde damit erreicht.
Eine vorläufige Prüfung der in der Vorschlagsliste benannten BewerberInnen durch den Fachbereich Bürgeramt - BackOffice hat keine Hinderungsgründe für die Übernahme dieses Ehrenamtes nach den §§ 31, 32 und 33 (1, 3) GVG ergeben.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |