Drucksache - 0531/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 29.08.2018 folgenden Beschluss:
„Der Ausschuss empfiehlt der BVV: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, sich gemeinsam mit dem zuständigen Quartiersmanagement an der polizeilichen Operativen Gruppe gegen ausuferndes Silvesterfeuerwerk im Schöneberger Norden zu beteiligen. Dabei ist insbesondere zu prüfen, welchen Beitrag das Ordnungsamt zur Befriedung der untragbaren Zustände leisten kann.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Quartiersmanagement (QM) hatte umgehend auf die Ereignisse der Silvesternacht 2013/ 2014 regiert: Die AG Gewaltprävention unter Leitung des Team QM wurde im Schöneberger Norden ins Leben gerufen. Regelmäßig tagt die AG seit 2014 im 3- bis 4-Monats-Rhythmus. Teilnehmende sind Vertreter_innen aus dem Team QM, Jugendamt, Stadtentwicklungsamt, Präventionsteam der Polizei, Nachbarschafts-, Jugend-, Jugendkultur- und Streetworkeinrichtungen im QM-Gebiet. Zu bestimmten Themen wurden weitere Fachmenschen und Akteure dazu gebeten, wie Vertreter_innen des Fachbereichs Grünflächen, der Städtebaulichen Gewaltprävention der Polizei oder der Gewobag. Seit 2018 nehmen auch Vertreter_innen des Ordnungsamtes an der AG Gewaltprävention teil. Es werden Berichte der Polizei und der Aktiven im Quartier ausgewertet. Es wurden und werden gemeinsame Strategien zur Gewaltprävention erarbeitet, gewaltpräventive Projekte entwickelt und in die Förderung durch das Programm Soziale Stadt oder die Landeskommission gegen Gewalt bzw. das Jugendamt gebracht. Maßnahmen dieser Art richten sich vor allem an jugendliche Bewohner_innen der Gebietskulisse.
Dazu gehören:
Darüber hinaus wird in den Jugend- und Nachbarschaftseinrichtungen in den Monaten vor dem Jahreswechsel regelmäßig auf Eltern, Familien und Jugendliche hinsichtlich nicht schädigender Silvesterfeierlichkeiten eingewirkt.
Was QM und die Teilnehmenden der AG Gewaltprävention nicht leisten können und dürfen, ist eine Beteiligung an der Operativen Gruppe der Polizei. Darüber hinaus hat das QM mit seinen Partner_innen der Gebietsentwicklung keinen Einfluss auf von außerhalb kommende Jugendliche und junge Männer, die sich zum Feuerwerk auf der Potsdamer Straße zu Silvester verabreden.
Durch das Ordnungsamt wurden Kontrollen bezüglich des Verkaufs von Silvesterfeuerwerk schwerpunktmäßig im Bereich Schöneberg – Nord durch Testkäufe mit einem Minderjährigen durchgeführt. 50% der Betriebe haben dabei verbotenes Silvesterfeuerwerk an Minderjährige verkauft. Es wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt. Besonders auffällig war, dass eine hohe Anzahl der sog. „Spätkaufbetriebe“, die in der Vergangenheit Feuerwerk angeboten haben, im Jahr 2018 den Verkauf nicht fortgeführt haben. Dies wird als Erfolg hiesiger Maßnahmen gesehen. Die vorgenommenen Kontrollen waren also sehr effektiv. Eine Zuständigkeit für Straftaten (Sachbeschädigung, Körperverletzung durch Feuerwerk) besteht für das Ordnungsamt ausdrücklich nicht, sondern dies ist bei der Polizei angesiedelt. Die Dienstzeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Außendienstes des Ordnungsamtes geht (einschließlich Rückfahrt ins Dienstgebäude und Umziehen) bis 22.00 Uhr. Bis zu, je nach Einsatzort, etwa einer Stunde vorher könnten Einsätze erfolgen. Denkbar könnte sein die Sicherstellung von nicht zugelassenen Böllern.
Eine gerichtsfeste Ermittlung der „Täter“ nach unerlaubtem Abbrennen ist aus tatsächlichen Gründen (im Nachhinein) oft kaum möglich. Das zahlenmäßig beschränkte Personal steht einer sehr umfangreichen Bezirksgröße gegenüber. Schon durch den Aufgabenzuschnitt und die Ausrüstung ist eine geringere „Robustheit“ des Auftretens gegeben und lässt die Wirkung solcher Einsätze, anders als bei Polizeikräften, als eher „überschaubar“ vermuten.
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