Drucksache - 0540/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.02.2018 folgenden Beschluss:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die BVV empfiehlt, sich bei den dafür zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass gültige Ausführungsvorschriften zu § 12 Abs. 6 Friedhofsgesetz (AV Ehrengrabstätten) erarbeitet und in Kraft gesetzt werden. Die derzeitigen, am 1. Oktober 2007 in Kraft gesetzten AV sind bereits am 30. September 2012 außer Kraft gesetzt worden. Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass bis zu einer Neufassung dieser Ausführungsvorschriften keine Ehrengräber in Berlin ihren Status verlieren. (Moratorium) Außerdem soll die Neufassung der AV klare und nachvollziehbare Kriterien für die Anerkennung von Ehrengräbern und für deren Verlängerung beinhalten, die auch den Anforderungen der Transparenz Rechnung tragen. Das in der jetzigen Verordnung aufgeführte Kriterium für eine Verlängerung von Ehrengräbern -…ein fortlebendes Andenken in der allgemeinen Öffentlichkeit über den Zeitraum eines Jahrhunderts hinaus… (VO Ehrengrabstätten V.,10) sollte durch objektive und überprüfbare Kriterien ersetzt werden, die der Bedeutung der Persönlichkeiten Rechnung tragen. Der BVV ist bis zum September 2018 zu berichten.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Bezirksbürgermeisterin Angelika Schöttler hat am 30.05.2018 der Senatskanzlei als Verantwortliche für die Ehrengräber in Berlin mitgeteilt, dass das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg die Erarbeitung gültiger Ausführungsvorschriften zum § 12 Abs. 6 Friedhofsgesetz (AV Ehrengrabstätten) unterstützt. Sie sollen klare und nachvollziehbare Kriterien für die Anerkennung von Ehrengräbern sowie für deren Verlängerung beinhalten. Die Senatskanzlei teilt mit, dass eine Neufassung der AV Ehrengrabstätten durch die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz unter Einbeziehung des Rates der Bürgermeister beabsichtigt ist. Genauere Angaben zum Zeitpunkt können derzeit nicht getätigt werden. Wir bitten damit, die Drucksache als erledigt anzusehen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |