Drucksache - 0540/XX  

 
 
Betreff: Wiederaufnahme des Grabes von Ottomar Anschütz in die Liste der Berliner Ehrengräber
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:ErsatzantragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.01.2018 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bibliotheken, Bildung und Kultur Beratung
01.02.2018 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bibliotheken, Bildung und Kultur mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.02.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
29.08.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
0540_XX GRÜNE Ersetzungsantrag zu DRS 540 Wiederaufnahme des Grabes
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.02.2018 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV empfiehlt, sich bei den dafür zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass gültige Ausführungsvorschriften zu § 12 Abs. 6 Friedhofsgesetz (AV Ehrengrabstätten) erarbeitet und in Kraft gesetzt werden. Die derzeitigen, am 1. Oktober 2007 in Kraft gesetzten AV sind bereits am 30. September 2012 außer Kraft gesetzt worden.

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass bis zu einer Neufassung dieser Ausführungsvorschriften keine Ehrengräber in Berlin ihren Status verlieren. (Moratorium)

Außerdem soll die Neufassung der AV klare und nachvollziehbare Kriterien für die Anerkennung von Ehrengräbern und für deren Verlängerung beinhalten, die auch den Anforderungen der Transparenz Rechnung tragen.

Das in der jetzigen Verordnung aufgeführte Kriterium für eine Verlängerung von Ehrengräbern -…ein fortlebendes Andenken in der allgemeinen Öffentlichkeit über den Zeitraum eines Jahrhunderts hinaus… (VO Ehrengrabstätten V.,10) sollte durch objektive und überprüfbare Kriterien ersetzt werden, die der Bedeutung der Persönlichkeiten Rechnung tragen.

Der BVV ist bis zum September 2018 zu berichten.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Bezirksbürgermeisterin Angelika Schöttler hat am 30.05.2018 der Senatskanzlei als Verantwortliche für die Ehrengräber in Berlin mitgeteilt, dass das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg die Erarbeitung gültiger Ausführungsvorschriften zum § 12 Abs. 6 Friedhofsgesetz (AV Ehrengrabstätten) unterstützt. Sie sollen klare und nachvollziehbare Kriterien für die Anerkennung von Ehrengräbern sowie für deren Verlängerung beinhalten.

Die Senatskanzlei teilt mit, dass eine Neufassung der AV Ehrengrabstätten durch die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz unter Einbeziehung des Rates der Bürgermeister beabsichtigt ist. Genauere Angaben zum Zeitpunkt können derzeit nicht getätigt werden.

Wir bitten damit, die Drucksache als erledigt anzusehen.

 
 

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