Drucksache - 0504/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.03.2018 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen des Landes dafür einzusetzen, dass das System der privaten Herbstlaubentsorgung zukünftig besser geregelt und Missbrauch entgegen gewirkt wird. Das System (aktuell: für 4 EUR käuflich zu erwerbende Entsorgungssäcke mit Erstattung von je 1 EUR bei Selbst-Rückgabe am Recyclinghof, sonst Abfuhr durch BSR vom Straßenrand) soll dabei so geändert werden, dass bei der Rückgabe der gefüllten Laubsäcke am Recyclinghof zukünftig nur noch für solche Säcke Geld ausgezahlt wird, die unzerstört sowie mittels eines zukünftig mitzuliefernden Versiegelungsbands verschlossen sind.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die BSR teilt dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg mit, dass in den Annahmebedingungen für die BSR-Laubsäcke folgendes festgelegt ist:
„Als ordnungsgemäß befüllt gelten die BSR-Laubsäcke dann, wenn sie ausschließlich mit kompostierbaren Gartenabfällen ( z. B. Laub, Grasschnitt, Fallobst) befüllt wurden. Die BSR-Laubsäcke dürfen dabei nicht überfüllt sein. Die Säcke sind in geeigneter Form zu verschließen (z. B. durch Zubinden). Die BSR-Laubsäcke dürfen nicht beschädigt oder außen grob verschmutzt sein. Insbesondere müssen die BSR-Laubsäcke vollständig, d. h. nicht geteilt, zerschnitten oder in sonstiger Form manipuliert sein. Zum Verschließen liefern wir mit unseren Laubsäcken ein Verschlussband mit. Die Forderungen des Beschlusses der BVV sind also bereits weitgehend umgesetzt. Die bereits erfolgte Einführung der Laub- und Gartentonne, die entgeltfreie Annahme von Baum- und Strauchschnitt auf den RC-Höfen und künftig auch die Pflicht-Biotonne werden nach unserer Einschätzung zum weiteren Rückgang an Laubsäcken beitragen. Weitere Anpassungen sind bei diesem somit an Bedeutung verlierendem Einweg‑System derzeitig nicht vorgesehen.“ |
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