Drucksache - 0434/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 14.12.2017 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt in Bezugnahme auf den Brief des Quartiersrates des Schöneberger Nordens vom 11.9.2017, sich bei den entsprechenden Stellen dafür einzusetzen, dass das Quartiersmanagement im Schöneberger Norden über die mögliche schrittweise Beendigung im Jahr 2020 hinaus weitergeführt werden kann.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die umfangreichen Bemühungen von Bezirksamt, Quartiersrat (QR), Anwohner_innen und freien Trägern haben nicht dazu geführt, dass die Weiterführung des Quartiersmanagements (QM) über das Jahr 2020 hinaus zustande kommen wird. Folgende Schritte wurden von verschiedenen Seiten unternommen, um die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen über das Erfordernis der Weiterförderung des QM über 2020 hinaus bis zum Jahr 2024 zu überzeugen:
Im Rahmen der Voruntersuchung zur Verstetigungsreife durch das IfS – Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik GmbH waren dies:
Nach Information des Bezirkes durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen am 26.04.2018 und Veröffentlichung des „Gutachten zur Verstetigungsreife in ausgewählten Programmgebieten der Sozialen Stadt“ wurden die Proteste gegen diese Entscheidung vielfältig fortgesetzt.
Die Beteiligten halten die Einstellung der Förderung zum 31.12.2020 und Verstetigung des QM-Gebietes für verfrüht, da wichtige Bedingungen nicht erfüllt sein werden. Die bauliche Fertigstellung des CAMPUS der Generationen und insbesondere dessen Inbetriebnahme als Verstetigungsanker, welche frühestens 2024 mit dem 1. Modul Kurmärkische Straße 1-3 und 2025 mit dem 2. Modul Frobenstraße 27-29 erreicht sein kann, machen dies deutlich. Eine Einrichtung, wie das Nachbarschafts- und Familienzentrum, dem zukünftig im CAMPUS der Generationen eine zentrale Rolle als möglicher Sitz der Stadtteilkoordination nach QM gewidmet ist, kann in dieser Zeit baubedingt nicht oder nur begrenzt vor Ort sein. Dies wirkt einer Überleitung und der Aufnahme der unbedingt erforderlichen Vernetzung entgegen. Genauso zählen Zunahme von Gewaltdelikten, Jugenddelinquenz, das Aufblühen einer Drogen(handels-)szene entlang der U-Bahnlinien 1, 2 und sehr stark der U 7, entsprechende Belastungen der Nachbarschaften sowie der Bedarf, Nachbarschaftsnetze für neue Herausforderungen zu stärken dazu. Auch die Sozialdaten haben sich auf eine eher hohen Stufe stabilisiert: So ist jedes zweite Kind im Schöneberger Norden von Kinderarmut betroffen (52%). Der Berliner Durchschnitt liegt schon bei alarmierenden 21%. Jede_r dritte Einwohner_in bezieht Transferleistungen, also 33% (Berlin: 18%). Der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund beträgt rund 64% (Berlin: 31%). Die Langzeitarbeitslosigkeit am Anteil der Gesamtbevölkerung liegt mit 7,5% über dem Berliner Durchschnitt.
Ihren Protest gegen die ihrer Meinung nach verfrühte Entlassung des QM-Gebietes aus der Förderung Programm Soziale Stadt äußerten etliche Träger, Aktive aus dem Quartier und aus der Politik:
Auch im Abgeordnetenhaus fand die vorgesehene Entlassung aus der Förderung Programm Soziale Stadt mit einer Anfrage der GRÜNEN-Abgeordneten Frau Billig (Drs. 18/15 467) ihren Niederschlag und wurde am 26.06.2018 beantwortet.
Die vielfältigen Argumente gegen die Entlassung des QM-Gebietes aus der Förderung zum 31.12.2020 haben bis dato nicht zu einer Rücknahme des Beschlusses geführt.
Das Team QM informiert seit Mai 2018 die Quartiersöffentlichkeit laufend auf seiner Homepage www.schoeneberger-norden.de , siehe auch https://www.schoeneberger-norden.de/index.php?id=125&tx_news_pi1%5Bnews%5D=202&tx_news_pi1%5Bday%5D=1&tx_news_pi1%5Bmonth%5D=2&tx_news_pi1%5Byear%5D=2019&cHash=4095458f0284219480afa5c98d80b770 |
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