Drucksache - 0409/XX  

 
 
Betreff: Bildungs- und Freizeitcampus mit 2-zügiger Grundschule am Standort Tempel-hofer Weg 62-63
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:ÄnderungsantragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bibliotheken, Bildung und Kultur Kenntnisnahme
05.10.2017 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bibliotheken, Bildung und Kultur vertagt   
02.11.2017 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bibliotheken, Bildung und Kultur Gemeinsam mit dem Ausschuss für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
20.09.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Kenntnisnahme
07.11.2017 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Anlage zur MzK Bildungs- und Freizeitcampus
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Unter Bezugnahme auf die BVV-Drucksache Nr. 0008/XX plant der Bezirk im Rahmen eines integrierten Konzeptes zur Sicherung einer bedarfsgerechten und wohnortnahen Daseinsvorsorge für den Wohnungsneubaustandort Schöneberger Linse am Standort Tempelhofer Weg 62-63 die Errichtung eines Bildungs- und Freizeitcampus mit einer 2-zügigen Grundschule, weiteren Nutzungen u.a. durch VHS und Musikschule, den Vereinssport sowie einen bedarfsgerechten Spielplatz.

Neben einer grundlegenden Sanierung des Bestandsgebäudes der ehemaligen „Luise- und Wilhelm-Teske-Schule sind ein Erweiterungsbau mit bedarfsgerechten Unterrichtsräumen, Sicherung und bedarfsgerechte Umgestaltung der vorhandenen Sportflächen, einschließlich der Neuerrichtung des Sanitärbereichs und die Anlage eines bedarfsgerechten öffentlichen Spielplatzes vorgesehen.

Im Ergebnis der Abstimmungen zwischen den Fachbereichen Stadtplanung und Grünflächen, dem Baumanagement und dem Schul- und Sportamt wurde eine Grobplanung mit entsprechender Flächenaufteilung vorgenommen (siehe Anlage). Diese Grobplanung belegt die Umsetzbarkeit des Vorhabens und soll als Grundlage für die notwendige Fachplanung dienen, an der dann auch das Amt für Weiterbildung und Kultur als derzeitiger und potenziell künftiger Mitnutzer zu beteiligen ist. 

 

Hintergrund

 

Der geplante Wohnungsneubau im Entwicklungsgebiet „Schöneberger Linse“ löst einen erheblichen Folgebedarf an sozialer Infrastruktur aus, der im Sinne einer wohnortnahen Versorgung überwiegend innerhalb des zukünftigen Quartiers abgedeckt werden sollte. Handlungsbedarf besteht insbesondere bei der Bereitstellung von Grundschulplätzen und öffentlicher Spielplatzfläche.

Bezüglich des zusätzlichen Bedarfs von ca. 3.000 m² Netto-Spielplatzfläche wird auf die ausführliche Darstellung im Rahmen der Drucks. Nr. 0008/XX verwiesen.

Der BVV-Drucksache Nr. 0169/XX folgend und auf der Grundlage der Bedarfserhebungen beabsichtigt der Bezirk die Planungen für einen neuen Grundschulstandort am Tempelhofer Weg zu forcieren.

 

Projekt

 

Es ist vorgesehen, die schulischen Bedarfe sowohl in Teilbereichen des Bestandsgebäudes als auch durch einen Ergänzungsneubau sicherzustellen. Das ist erforderlich, da nicht ausreichend Räume mit entsprechender Raumgröße (>60 m²) vorhanden sind, um den Unterricht für eine 2-zügige Grundschule den Standardanforderungen entsprechend abzusichern.

Die verbleibenden Räumlichkeiten in dem grundlegend zu sanierenden und unter Berücksichtigung der Anforderungen an eine weitgehende Barrierefreiheit umzubauenden Bestandsgebäude sollen u.a. durch die bezirkliche VHS und Musikschule genutzt werden.

Die Pausen- und Sportaußenflächen werden für die Grundschule entsprechend den Richtlinien der SenBJF, ein bedarfsgerechter öffentlicher Spielplatz entsprechend den Richtlinien des Kinderspielplatzgesetzes und das bestehenden Spielfeld durch Neuausrichtung (Drehung) für die parallele Nutzung durch die Grundschule und Sportvereine hergerichtet.

 

Damit erhält das künftige Wohnquartier Schöneberger Linse einen zentralen Bildungs- und Freizeitstandort, der den lokalen (und ggf. darüber hinausgehenden) Grundschulplatzbedarf und den Großteil des Spielplatzbedarfes abdeckt. Hierfür ist eine Neuordnung der bestehenden Grundstücke unter Inanspruchnahme des heutigen Hundeauslaufgebietes notwendig.

 

Bedarf für eine Grundschule am Tempelhofer Weg

 

Im Rahmen der regelmäßigen Fortschreibung der Schulnetz- und Schulstandortplanung für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg erfolgte letztmalig am 09.05.2017 eine eingehende Analyse der schulischen Infrastruktur und der entsprechenden Handlungsbedarfe für die allgemeinbildenden öffentlichen Schulen mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) – Referat I D – unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn) und dem bezirklichen Stadtentwicklungsamt. Zu diesem Monitoring-Termin liegt das abgestimmte Protokoll noch nicht vor, sodass als Planungsgrundlage weiterhin die Ergebnisse der Erörterungen vom 23.05.2016 (abgestimmt am 22.07.2016) dienen.

Demnach ist bis 2021/22 von einem Fehlbedarf in Höhe von 324 Plätzen (-2,0 bis -2,2 Züge), bis 2025 sogar von einem Fehlbedarf von rd. 510 Plätzen (-3,2 bis -3,6 Züge) allein für die Schulplanungsregion Schöneberg auszugehen.

 

Trotz der bereits getroffenen planerischen Vorkehrungen, die geringfügige Kapazitätserweiterungen für die Standorte der Teltow-Grundschule (< 0,5 Züge) durch die bereits erfolgte Auslagerung von Musikschulnutzungen bedeuten und vorgesehene Kompensationen in der Nachbarregion Friedenau durch Errichtung eines neuen Grundschulstandortes an der Otzenstraße (+2,0 Züge), Erweiterung der Friedenauer Gemeinschaftsschule durch einen modularen Ergänzungsbau (+1,0) und geringfügige Erweiterung der Ruppin-Grundschule (+0,5 Züge) im Rahmen der begonnenen Sanierung verbleibt für die im regionalen Vergleich innerhalb des Bezirks neben der Region Tempelhof am stärksten wachsende Schulplanungsregion Schöneberg ein zu erwartendes Defizit von ca. 2 Grundschulzügen, das durch den neuen Grundschulstandort am Tempelhofer Weg ausgeglichen werden soll. Allein aus den bisher geplanten und in der WoFiS-Datenbank aufgeführten Wohnungsneubauvorhaben im Bereich der „Schöneberger Linse“ ergibt sich ein zusätzlicher Grundschulplatzbedarf von ca. 1,5 Zügen.

Auf der Grundlage der vorliegenden, jedoch noch nicht abgestimmten Analysedaten für das Monitoring 2017 ist tendenziell für die Planungsregion Schöneberg eher von einem noch etwas höheren Bedarf auszugehen.

 

Die im Einzugsbereich der „Schöneberger Linse“ liegenden Grundschulen, Havelland-Grundschule und Teltow-Grundschule, sind bereits jetzt an ihrer Kapazitätsgrenze. Um die Arbeitsfähigkeit dieser Schulen zu sichern, wurden die Einschulungsbereiche zum Schuljahr 2018/19 verändert, wodurch kurz- und mittelfristig eine Entlastung dieser Schulen gewährleistet werden soll. Langfristig sind beide Standorte nicht in der Lage, die zusätzlich entstehenden Bedarfe zu decken. Weitergehende Kompensationen im Rahmen einer Änderung der Einschulungsbereiche sind nicht mehr möglich. Das gilt insbesondere auch unter Berücksichtigung der infrastrukturellen Gegebenheiten (altersangemessener und sicherer Schulweg). Die Lenkung von Schülerströmen in Richtung Friedenau ist nur in einem sehr begrenzten Umfang möglich.

 

In Abwägung aller zur Verfügung stehenden Optionen muss daher festgestellt werden, dass die Versorgung von Grundschülerinnen und Grundschülern im Bereich Schöneberg-Süd an den bestehenden Grundschulen im Zuge der Umsetzung der Wohnungsneubaupläne im Bereich der „Schöneberger Linse“ nicht sichergestellt werden kann.

Infolge dieser Erkenntnis bedarf es eines zusätzlichen Grundschulstandortes am Tempelhofer Weg.

 

Baulich-räumliche Anforderungen

 

Grundschule

Grundlage für die SE FM ist das Musterraumprogramm der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für eine 2-zügige Ganztags-Grundschule (OGB). Die Pausen- und Sportaußenflächen sind für die Grundschule entsprechend den Richtlinien der SenBJF herzurichten.

 

Spielfläche

Der bedarfsgerechte öffentliche Spielplatz ist entsprechend den Richtlinien des Kinderspielplatzgesetzes herzurichten.

Sportfläche

Das bestehende Spielfeld ist zu sichern und durch Neuausrichtung (Drehung) für die parallele Nutzung durch die Grundschule und Sportvereine herzurichten.

 

Erste Prognose über die voraussichtliche Entwicklung der Mengen und Kosten

 

Grundschule

Die Schülerzahlen im Grundschulbereich sind aufgrund der demographischen Entwicklung sowie durch neu hinzukommende Schüler*innen (Willkommensklassen, Neubauprojekte) grundsätzlich ansteigend (Vergleiche Berliner SEP 2014-18 sowie dessen Fortschreibungen im Rahmen des Monitoring Wachsende Stadt)).

Nach der aktuellen Modellrechnung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für öffentliche allgemeinbildende Schulen in Berlin werden sich die Schülerzahlen an den Grundschulen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von 14.765 (Ist-Stand 2016/2017) auf 17.010 im Schuljahr 2025/2026 entwickeln. Dies bedeutet einen Zuwachs von 2.245 Schülerinnen und Schülern.

Regional ist für die Schulplanungsregion Schöneberg (1) bis 2021/22 ein Fehlbedarf an Grundschulplätzen in Höhe von 324 Plätzen (-2,0 bis -2,2 Züge), bis 2025 ein Fehlbedarf von rd. 510 Plätzen (-3,2 bis -3,6 Züge) allein für die Schulplanungsregion Schöneberg festgestellt worden.

Der hier entstehende zusätzliche Schulplatzbedarf kann nur durch zusätzliche räumliche Kapazitäten abgedeckt werden.

 

Notwendigkeit der Maßnahme

 

Sicherung des Unterrichts- und Ganztagsangebots an den Grundschulen in der Region Schöneberg, insbesondere Schöneberg-Süd.

Sicherung einer bedarfsgerechten und wohnortnahen Daseinsvorsorge für den Wohnungsneubaustandort Schöneberger Linse.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Kosten für die Planungsleistungen / sonstige Ressourcen

 Honorare / Gebühren für externe Dienstleister

 Sicherstellung der Personalressourcen bei der SE FM und dem

          FB Grünflächen

Finanzierung des Schulbauvorhabens durch das Land Berlin im Rahmen der gezielten Zuweisung und mögliche Kostenbeteiligung der Vorhabenträger von Neubauvorhaben durch Städtebauliche Verträge.

Anteilige Finanzierung der Errichtung eines bedarfsgerechten Spielplatzes durch die Kostenbeteiligung der Vorhabenträger von Neubauvorhaben im Rahmen des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung. Verbleibende Kosten können über das Stadtentwicklungsamt abgesichert werden.

Finanzierung der Neugestaltung der Sportfreiflächen.

 
 

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