Drucksache - 1050/XVII
Die örtlich
zuständige Straßenverkehrsbehörde hat den Beschluß geprüft und dazu folgende
Aussage getroffen: Der o.g.
Knoten ist unfallbezogen unauffällig. Vom
01.01.2003 bis zum heutigen Tage wurden 4 Verkehrsunfälle festgestellt, wobei 3
VU die Unfallursache “Mangelnder Sicherheitsabstand”
(Auffahrunfälle) und 1 VU die Unfallursache “Fehler beim Wenden oder
Rückwärtsfahren” ausweisen. Diese VU stehen in keiner Beziehung zu abbiegenden Kfz von der Bessemerstraße in die Eythstraße. Bei allen
Unfällen sind ausschließlich Kfz Unfallbeteiligte. Eine Beteiligung von
Fußgängern oder Radfahrern ist nicht zu verzeichnen. Darüber
hinaus konnten bei mehreren Verkehrsbeobachtungen zu unterschiedlichen Zeiten
am o.g. Knotenpunkt sowohl durch die Direktion 4 -Verkehrsdienst- als auch
durch die Straßenverkehrsbehörde keinerlei Konfliktsituationen bzw. sogenannte
“Beinaheunfälle” mit Fußgänger –bzw. Radfahrerbeteiligung
festgestellt werden. Die aus der Bessemerstraße in die Eythstraße abbiegenden
Kfz fahren entsprechend des § 1 StVO vorsichtig und langsam in den
Knotenpunktsbereich ein, so dass weitere verkehrsbehördliche Maßnahmen
keinesfalls erforderlich sind. |
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