Drucksache - 0333/XX  

 
 
Betreff: Nachnutzung des alten Bücherbusses als Lesestube oder Schulbibliothek
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bibliotheken, Bildung und Kultur Beratung
06.09.2017 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bibliotheken, Bildung und Kultur mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.07.2017 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bibliotheken, Bildung und Kultur Beratung
01.02.2018 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bibliotheken, Bildung und Kultur zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.09.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
13.12.2017 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Beschlusstext:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt nach der Neuanschaffung des Medien- und Bücherbusses 

zu prüfen, ob für den alten Bücherbus eine Nachnutzung als ehrenamtliche Lesestube,  Schulbibliothek oder Ähnliches in Mariendorf ermöglicht werden kann.

 

Geprüft werden soll wie der alte Bücherbus stationär nutzbar gemacht werden kann und welche Schule, Jugendfreizeiteinrichtungen oder welches Familienzentrum bereit wäre den Bus zu übernehmen.

 

Die Nachnutzung des Busses soll ehrenamtlich und/oder in freier Trägerschaft erfolgen ohne Mittel- und Personaleinsatz des Bezirks. 

 

 


 

 

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Rahmenbedingungen für eine Stilllegung des alten Bücherbusses

 

Gemäß dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), Abt. III – Kraftfahrzeugwesen spricht zulassungsrechtlich nichts gegen eine Nutzung des stillgelegten Busses auf dem Gelände einer Schule oder ähnlicher Orte, da es sich in der Regel um nicht öffentliches Straßenland handelt. Voraussetzung für die Nutzung bei Stilllegung ist also, dass das Fahrzeug nicht auf öffentlichem Straßenland steht. Der stillgelegte Bus benötigt zudem das Einverständnis des entsprechenden künftigen Eigentümers. Ihm obliegt auch die Frage, ob bestimmte Vorschriften bei dieser Form der Nutzung eingehalten werden müssen (Sicherheit der Schulkinder, Verschmutzung durch auslaufende Flüssigkeiten o. ä.). Das Fahrzeug wird bis zu maximal sieben Jahren außer Betrieb gesetzt. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Betriebserlaubnis. D.h., innerhalb dieser Frist kann man das Fahrzeug wieder (Verkehrstauglichkeit, TÜV, etc. vorausgesetzt) erneut für den Verkehr zulassen.

 

Bei der Standortwahl ist zu beachten, dass der Stellplatz das Gewicht (voll ca. 18 t) des Fahrzeuges tragen kann (auch unter Berücksichtigung von Leitungen, Kanälen, Schächten, etc). Um die Elektrik bzw. Elektronik im Bus zu nutzen, benötigt man Stromanschlüsse in nächster Nähe, zum Aufladen der Batterien. Denn die Elektrik bzw. Elektronik des Busses funktioniert ausschließlich über die Batterien. Bei Nutzung der Bordbatterien fällt eine kostenpflichtige Wartung an (ca. 2 x / Jahr), für die dann eine entsprechende Firma gerufen werden oder der Bus in die Werkstatt gefahren werden müsste. Die verbaute Standheizung wird über Dieselkraftstoff betrieben, kommt allerdings ohne den Motor aus. Dennoch muss der Bus zum Heizen folglich regelmäßig getankt werden. Die Hydraulik des Busses, welche u.a. für das Funktionieren der Türen notwendig ist, bedarf Druckluft. Der Luftkessel wird grundsätzlich über den Motor wieder aufgefüllt oder alternativ über einen externen Kompressor, der somit bei einer Stilllegung benötigt wird. Das Öl kann (muss) im Motor bleiben.

 

Grundsätzlich kann die Fahrbibliothek keine fundierte Aussage über die langfristige Wirkung einer stationären Nutzung des Busses machen. Es fehlen hier Erfahrungswerte zu Fragen, etwa wie schnell dann Rost entsteht, bzw. ein Verfall des Fahrzeugs einsetzt. Bei der Entsorgung des Busses wäre entweder der Bus zu demontieren und in Einzelteilen zu entsorgen bzw. als Komplettfahrzeug auf einem dafür geeigneten Transportmittel (z. B. Kfz.-Anhänger, Tiefladeanhänger etc.) zur Entsorgungsstelle zu transportieren.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist kein Interessent für eine derartige Nachnutzung an den Fachbereich Bibliothek herangetreten. Nachfragen bei möglichen Interessenten (Schule, Jugend) blieben bisher unbeantwortet. Es darf vermutet werden, dass der Grund hierfür die Kosten für Weiterbetrieb und Entsorgung sind. Die Stadtbibliothek selbst hat keine Möglichkeit, eine stationäre Nutzung des alten Busses selbst zu betreiben.

 
 

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