Drucksache - 0352/XX  

 
 
Betreff: Quartiersmanagement in Lichtenrade-Ost
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. CDU, GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
13.09.2017 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
11.10.2017 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.07.2017 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
11.04.2018 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.10.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
21.03.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
2. Version vom 19.07.2017
Dringliche Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.10.17 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich mittels eines Antrags bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der Bereich Nahariyastraße, Groß-Ziethener-Straße und Skarbinastraße als Quartiersmanagementgebiet ausgewiesen wird und damit die notwendige Unterstützung für eine wieder positive Entwicklung des Gebiets erhält.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Für den o.a. Bereich setzten sich bereits 2013 die bezirkliche Koordination für Quartiersmanagement (QM) und die Organisationseinheit Sozialraumorientierte Planungskoordination (OE SPK) mit einer Initiativbewerbung für ein Quartiersmanagementgebiet Nahariyastraße bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) ein. Der Planungsraum wurde aufgrund des Sozialindex und des negativen Dynamikindex als ein Gebiet mit besonderem Aufmerksamkeitsbedarf im Monitoring Soziale Stadt 2013 und 2015 geführt. Das Gebiet um die Nahariyastraße wurde 2015 als eines von zehn Gebieten in Berlin einer vertieften Untersuchung durch das von der SenStadtUm beauftragte Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik - IfS - unterzogen um festzustellen, ob es als zukünftiges QM-Gebiet in die Förderkulisse der Berliner Soziale-Stadt-Gebiete ab 2017 aufgenommen werden sollte.

 

Trotz der hohen Problemintensität der Großsiedlungen im Planungsraum wurde die Aufnahme des Gebietes in die Förderkulisse abgelehnt. Im Planungsraum gibt es kaum öffentliche Frei- und Spielflächen. Fast alle Grundstücke befinden sich im Eigentum privater Eigentümer oder Wohnungsbaugenossenschaften. Das bedeutet, dass eine Förderung dieser Flächen aus dem Programm Soziale Stadt nur mit einem hohen Eigenanteil der privaten Eigentümer erfolgen kann. Deren Potenzial und Bereitschaft müsste entsprechend untersucht und festgestellt werden.

In diesem Zusammenhang kann als nachahmenswertes Beispiel auf die Pallasseum Wohnbauten KG im QM-Gebiet Bülowstraße/ Wohnen am Kleistpark hingewiesen werden. Einen großen Anteil der Baukosten übernahm die Pallasseum Wohnbauten KG selbst (i.d.R. 65%; 35% Fördermittel), leistete z.T. Mietverzichte und übernimmt bis heute die Miet- und Bewirtschaftungskosten für den Bewohnertreffpunkt.

 

In Beantwortung der jüngsten Abfrage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu potentiellen Untersuchungsgebieten der Städtebauförderung von Januar 2018 wurde das Gebiet Nahariyastraße von Stadtentwicklungsamt und OE SPK aufgrund der weiterhin auffälligen Sozialstrukturdaten erneut als mögliches zukünftiges QM-Gebiet benannt.

 

 
 

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