Drucksache - 0299/XX  

 
 
Betreff: Prüfung eines zentralen Bewerbungsmanagements
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.06.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Beratung
05.07.2017 
6. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.07.2017 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
29.08.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Beratung
07.11.2018 
22. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme
9_ Bewerbungs- und Stellenmanagement - Überarbeitung nach Stellungnahmen

Die BVV fasste am 19.07.2017 folgenden Beschluss:

Die BVV ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob ein zentrales Bewerbungsmanagement im Rahmen der Besetzungsverfahren hilfreich ist. Zudem soll geprüft werden, ob eine Beteiligung an landesweiten Bewerbungsverfahren in Bereichen mit schwer besetzbaren Stellen angestrebt werden sollte.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Das Bezirksamt hat am 03.07.2018 das im Anhang beigefügte Konzept beschlossen und der SE FinPers die sechs benötigten Stellen zur Verfügung gestellt.

Zur inhaltlichen Beantwortung der Drucksache wird auf das als Anlage beigefügte Konzept zum Bewerbungs- und Stellenmanagement verwiesen.

 

Der Text der Mitteilung zur Kenntnisnahme enthält eine Anlage und kann aus diesem Grund nicht in die Drucksache übernommen werden (siehe Anlage – online Anlage zur Drucksache).

 
 

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