Drucksache - 0205/XX  

 
 
Betreff: Fahrradhotline für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der FDPBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.05.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
20.02.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Beratung
28.02.2019 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 09.05.2017 folgenden Beschluss:

 

Es soll eine Kontaktstelle eingerichtet werden, die off- wie online Hinweise auf Gefahrenstellen für Radfahrer sowie Beschädigungen oder dauerhaftes Zustellen von Radwegen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg aufnimmt und an die zuständigen Stellen im Bezirk und im Land weitergibt.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Grundsätzlich bestehen für den Bürger und die Bürgerinnen diverse Möglichkeiten Mängel, Schäden oder sonstige Gefahrenstellen im öffentlichen Raum an die Verwaltung zu melden. An erster Stelle sei hier das Anliegenmanagement (AMS) genannt, welches webbasiert für jeden Nutzer kostenfrei zur Verfügung steht. Aktuell wird das AMS ausgebaut, so dass neben dem Ordnungsamt auch das Straßen- und Grünflächenamt einen direkten Zugriff auf die Meldungen der Bürger bekommen wird. Bereits heute gehen über diese Plattform unzählige Meldungen in der Verwaltung ein.

 

Darüber hinaus können sich die Bürgerinnen und Bürger über die im Internetportal aufgeführten Kontaktanschriften und telefonisch bei der Verwaltung melden, wenn Gefahrenstellen nicht nur für Radfahrende erkannt werden.

Einen zusätzlichen Gefahrenmelder für Radfahrende wird daher auch aus Kapazitätsgründen für nicht sinnvoll erachtet.

 

 
 

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