Drucksache - 0161/XX
Wir bitten zu beschließen:
Gemäß des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) § 35 Abs. 7 Ziff. 3 bis 9 und Abs. 8 vom 23.6.2005 werden die in der Anlage genannten Personen als beratende Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss berufen: |
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