Drucksache - 0011/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Für die XX. Wahlperiode wird gem. § 9 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg der
Ausschuss für Geschäftsordnung
gebildet.
Er besteht aus 9 Mitgliedern, aus dem Kreis der Bezirksverordenten.
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