Drucksache - 1993/XIX  

 
 
Betreff: Aufstellung einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter_innen am Landessozialgericht Berlin-BRandenburg für die Geschäftsjahre 2016 bis 2021
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.09.2016 
61. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kennntisnahme
BA-Vorlage - Vorschlagsliste ehrenamtliche Richterinnen am Landessozialgericht Berlin Brandenburg - Anlage

Die in der Anlage aufgeführten Personen werden in die Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter_innen beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg für die Geschäftsjahre 2016 bis 2021 aufgenommen.

 

 

Begründung:

 

Nach § 28 i.V.m. § 185 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) stellen die Kreise und die kreisfreien Städte - in Berlin die Bezirke - in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter_innen auf.

 

Für die Aufnahme in die Listen ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, erforderlich.

 

Eine vorläufige Prüfung der benannten Bewerberinnen und Bewerber durch den Fachbereich Bürgeramt - BackOffice hat keine Hinderungsgründe für die Übernahme dieses Ehrenamtes nach den §§ 20 und 22 VwGO ergeben.

 

 
 

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