Drucksache - 1993/XIX
Die in der Anlage aufgeführten Personen werden in die Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter_innen beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg für die Geschäftsjahre 2016 bis 2021 aufgenommen.
Begründung:
Nach § 28 i.V.m. § 185 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) stellen die Kreise und die kreisfreien Städte - in Berlin die Bezirke - in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter_innen auf.
Für die Aufnahme in die Listen ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, erforderlich.
Eine vorläufige Prüfung der benannten Bewerberinnen und Bewerber durch den Fachbereich Bürgeramt - BackOffice hat keine Hinderungsgründe für die Übernahme dieses Ehrenamtes nach den §§ 20 und 22 VwGO ergeben.
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