Drucksache - 1867/XIX  

 
 
Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung in der Grunewaldstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksamt Kenntnisnahme
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.04.2016 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
21.09.2016 
61. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag
Austauschseite

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.04.2016 folgenden Beschluss:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in der Grunewaldstraße, zwischen U-Bahnhof Kleistpark und Akazienstraße, Tempo 30 angeordnet wird.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat sich zur Beantwortung des Beschlusses an die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt und nachstehende Stellungnahme erhalten:

 

„..zu Ihrem Schreiben vom 10. Mai 2016 mit der Bitte um Prüfung des im Betreff genannten Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg teile ich Ihnen zum Bearbeitungsstand Folgendes mit:

 

Der Beschluss der BVV vom 20. April 2016 nimmt die Forderung der Anwohnerinitiative „Nachbarn der G 87“ auf, deren Antrag bereits der Verkehrslenkung vorliegt und dort unter dem Geschäftszeichen VB-00087/2016-24 bearbeitet wird.

 

In dem Antrag wird um Prüfung einer Reduzierung der Geschwindigkeit in der Grunewaldstraße zwischen U-Bahnhof Kleistpark und Akazienstraße aus Gründen des Immissionsschutzes und der Verkehrssicherheit gebeten.

 

Um entscheiden zu können, ob in dem betreffenden Straßenabschnitt durch verkehrsbeschränkende Maßnahmen wirksame Abhilfe zum Schutz der Wohnbevölkerung vor verkehrsbedingtem Lärm und Abgasen geschaffen werden kann, ist ein Gutachten über die Höhe der Lärm- und Abgasbelastung erforderlich.

 

Am 11. April 2016 hat die VLB hierzu eine Stellungnahme von dem in meinem Haus zuständigen Referat IX C 3 angefordert. Aufgrund des aufwändigen Verfahrens für die erforderlichen Verkehrszählungen, Immissionsmessungen bzw. -berechnungen liegt das Gutachten bisher allerdings noch nicht vor. Parallel zur Berücksichtigung des Immissionsschutzes prüft die VLB, ob verkehrsbehördliche Maßnahmen im Interesse der Verkehrssicherheit in Betracht kommen. Dafür ist eine Statistik vom Polizeipräsidenten in Berlin zu den in der Unfallstraßendatei registrierten Verkehrsunfällen für den Zeitraum 1.1.2012 bis 30.11.2015 dort bereits vorliegend.

 

Sobald alle zur umfassenden Prüfung erforderlichen Daten vorliegen, wird eine abschließende Entscheidung über den Antrag getroffen. Sie erhalten dann umgehend weiteren Bescheid.

 
 

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