Drucksache - 1806/XIX  

 
 
Betreff: Pilotprojekt: Liegeplätze im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Gruppe PoPBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.02.2016 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
11.05.2016 
58. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 17.02.2016 folgenden Beschluss:

 

„Das Bezirksamt möge von den zuständigen Stellen prüfen lassen, inwieweit sich das Verfahren zur Beantragung eines Liegeplatzes  (für Segel- und Hausboote etc.) vereinfachen, beziehungsweise überhaupt erst ermöglichen lässt.“

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die Genehmigung von Sportbootstegen hat im Bezirk Tempelhof-Schöneberg keine besondere Bedeutung.

Im Jahr 2009 wurden im Zuge der Entwicklung des Hafens Tempelhof 3 private Steganlagen mit 35 Liegeplätzen vom zuständigen Umwelt- und Naturschutzamt genehmigt.  Nach Vorlage der nötigen Nachweise und  interner Abstimmung mit den Fachämtern konnten die Genehmigungen zeitnah nach Antragstellung erteilt werden. Die Anlagen werden seither unverändert und problemlos betrieben.

 

Weitere Anträge zu Sportbootstegen wurden seit 2009 nicht gestellt.

Mit Errichtung der Anlagen ist das Flächenpotenzial des Tempelhof-Hafens vollständig ausgeschöpft. Mit Ausnahme des ehemaligen GASAG-Hafens sind im Bezirk Tempelhof-Schöneberg keine weiteren, denkbaren Standorte für Sportbootstege vorhanden.

 

Aufgrund der wenigen praktischen Erfahrung mit der Problematik und der geringen Bedeutung der Fragestellung für den Bezirk sieht das Bezirksamt keine Notwendigkeit, eine Initiative zur Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens zu ergreifen.

 

 

 
 

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