Drucksache - 1806/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 17.02.2016 folgenden Beschluss:
„Das Bezirksamt möge von den zuständigen Stellen prüfen lassen, inwieweit sich das Verfahren zur Beantragung eines Liegeplatzes (für Segel- und Hausboote etc.) vereinfachen, beziehungsweise überhaupt erst ermöglichen lässt.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die Genehmigung von Sportbootstegen hat im Bezirk Tempelhof-Schöneberg keine besondere Bedeutung. Im Jahr 2009 wurden im Zuge der Entwicklung des Hafens Tempelhof 3 private Steganlagen mit 35 Liegeplätzen vom zuständigen Umwelt- und Naturschutzamt genehmigt. Nach Vorlage der nötigen Nachweise und interner Abstimmung mit den Fachämtern konnten die Genehmigungen zeitnah nach Antragstellung erteilt werden. Die Anlagen werden seither unverändert und problemlos betrieben.
Weitere Anträge zu Sportbootstegen wurden seit 2009 nicht gestellt. Mit Errichtung der Anlagen ist das Flächenpotenzial des Tempelhof-Hafens vollständig ausgeschöpft. Mit Ausnahme des ehemaligen GASAG-Hafens sind im Bezirk Tempelhof-Schöneberg keine weiteren, denkbaren Standorte für Sportbootstege vorhanden.
Aufgrund der wenigen praktischen Erfahrung mit der Problematik und der geringen Bedeutung der Fragestellung für den Bezirk sieht das Bezirksamt keine Notwendigkeit, eine Initiative zur Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens zu ergreifen.
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