Drucksache - 1770/XIX
Die BVV möge beschließen, den § 81/3 GO d. BVV wie folgt abzuändern: „Die Sitzung der BVV wird grundsätzlich per Livestream öffentlich im Internet in Ton übertragen. Die Übertragung ist zu unterbrechen, wenn die jeweilige Rednerin/der jeweilige Redner der Übertragung ihres/seines Redebeitrags allgemein oder im Einzelfall widersprochen hat.“
Begründung:
Es ist nicht allen Bürgern oder auch Verordneten nicht immer möglich, der BVV Sitzung persönlich beizuwohnen. (Immobilität, Abwesenheit oder gesundheitliche Gründe) Die Tonübertragung im Internet würde eine akustische Teilhabe ermöglichen und jedem Bürger die Möglichkeit eröffnen, der Entscheidungsfindung und den Diskussionen akustisch beizuwohnen. Die guten Erfahrungen aus den BVVen Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Pankow sind hier als beispielgebend für Transparenz und Teilhabe anzusehen. |
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