Drucksache - 1674/XIX
Der Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die BVV wolle beschließen:
Die in der Anlage genannten Personen werden gemäß §30 Landeskrankenhausgesetz und §40 Gesetz für psychisch Kranke als Patientenfürsprecher/innen mit Wirkung zum 1. November 2015 als Patientenfürsprecher/innen gewählt.
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