Drucksache - 1627/XIX
Die BVV möge beschließen,
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob das B-Plan Verfahren 7-29 nicht in einen vorhabenbezogenen B-Plan übergeleitet werden sollte.
Begründung:
Maßgebliche Bestandteile des B-Plans und des dazugehörigen städtebaulichen Vertrags können in der vereinbarten Form nicht umgesetzt werden. Dazu gehört insbesondere: * die Sanierung des Gasometers; * die Errichtung der Planstrasse; * die Übernahme der Regiekosten des Verfahrens für den Bezirk.
Eine Überleitung des B-Plan-Verfahrens eröffnet die Möglichkeit, das Projekt den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. |
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