Drucksache - 1603/XIX  

 
 
Betreff: Entwurf des Bezirkshaushaltsplans 2016/2017
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.07.2015 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
25.09.2015 
50. öffentliche Sitzung (Sondersitzung) der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Austauschseite
Vorlage zur Beschlussfassung
Anlage 2_VZÄ_Anmeldung gesamt_titelscharfe Absenkung
Anlage 3-Personalzahlen
Kap.4500
1407_Zahlenteil1617
Kopie von Anlage3_endgültige Defizitdarstellung2016_nach Fortschreibung und Neuberechnung
1Nachschiebeliste2016_2017
Anlage 1_endgültige Defizitdarstellung2016_Stand_8_7ergänzt

 

Das Bezirksamt Tempelhof – Schöneberg von Berlin bittet folgende Änderungen zu beschließen:

 

Der Bezirkshaushaltsplan wird für das

 

a)      Haushaltsjahr 2016 auf

Einnahmen in Höhe von701.123.400 €,

Ausgaben in Höhe von701.123.400 € und

Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von    8.340.000

 

sowie

 

b)      Haushaltsjahr 2017 auf

Einnahmen in Höhe von715.147.100 €,

Ausgaben in Höhe von715.147.100 € und

Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von        640.000

 

festgestellt.

 

 

Begründung:

 

Die mit der sogenannten technischen Fortschreibung der Senatsverwaltung für Finanzen dem Bezirk mit Schreiben vom 3.7.2015 (hier eingegangen am 7.7.2015 ) übermittelten Sachverhalte und Neuberechnungen waren in den Haushaltsplanentwurf 2016/2017 zu übernehmen und sind systemkonform eingearbeitet worden. Dadurch hat sich auch das Haushaltsvolumen 2016 und 2017 geändert.

 

Im Rahmen der fortschreitenden Revision im Finanzservice ergaben sich weitere Änderungsnotwendigkeiten im Zahlenwerk und in den Erläuterungen.

 

Alle erforderlichen Ansatzänderungen im Zahlenwerk sind der 1. Nachschiebeliste zu entnehmen.

 
 

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