Drucksache - 1514/XIX
Das Bezirksamt bittet,
das vorgelegte Abwägungsergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis zu nehmen
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit von 24.11.2014 bis einschließlich 23.12.2014 statt. Zum vorgestellten Bebauungsplanentwurf und zum städtebaulichen Konzept wurden für die verbindliche Bauleitplanung relevante Anregungen und Stellungnahmen von drei Bürgern gegeben, die mit der jeweiligen Abwägung des Stadtentwicklungsamtes der Anlage zu entnehmen sind.
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692)
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 693)
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