Drucksache - 1332/XIX  

 
 
Betreff: Ausnahme für E - KFZ
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gruppe PIRATENGruppe PIRATEN
Verfasser:Herr Wehrend, SvenFranz, Jan-Ulrich
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.12.2014 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
21.01.2015 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin in der BVV abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die BVV möge beschließen,

Die BVV möge beschließen,

das Bezirksamt möge prüfen, ob die Verkehrszeichen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h mit dem Zusatzzeichen Lärmschutz mit oder ohne entsprechenden Zeitzusätzen durch „außer E – KFZ“ erweitert werden können.  

 

 

 Begründung: 

E – KFZ haben eine erheblich geringere Motorlautstärke als KFZ mit Verbrennungsmotoren.

Selbst bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h sind sie sehr leise. Daher ist für diese KFZ eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen nicht notwendig. Diese Ausnahme kann für Fahrzeughalter auch Anreiz sein, auf Elektrofahrzeuge umzusteigen.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen