Drucksache - 1262/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, bei den zuständigen Stellen eine Freigabe des Linksabbiegeverkehrs von der Tauentzienstraße aus Richtung Ost kommend in die
Begründung: Seit Umbau der Tauentzienstraße wurde die Abbiegemöglichkeit an besagtem Knotenpunkt (KP) für den Allgemeinverkehr untersagt mit der Folge einer notwendigen Kehrung am nächstgelegenen KP Tauentzienstraße/Nürnberger Straße. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Fahrten erzeugen unnötige, vermeidbare Staus und Schadstoffbelastungen der ohnehin stark frequentierten Einkaufsstraße.
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