Drucksache - 1133/XIX
Die BVV fasste am 18.06.2014 folgenden Beschluss:
„Die Bezirksverordnetenversammlung appelliert an den Deutschen Bundestag, die Zielvorgaben der Verkaufspolitik für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) - insbesondere bei der Veräußerung von Wohnimmobilien - dringend zu verändern. Der Bundestag ist gefordert, der BIMA das Bieterverfahren zum Höchstgebot zu untersagen, damit Verkäufe von Wohnimmobilien nicht dazu führen, dass Kaufpreise durch extrem steigende Nettokaltmieten refinanziert werden. Bieterverfahren für Wohnimmobilien müssen soziale und stadtentwicklungspolitische Belange berücksichtigen und für bestandsorientierte Investoren finanzierbar bleiben. Die Bezirksverordnetenversammlung fordert die BIMA auf, das Bieterverfahren für die Großgörschenstraße/Katzlerstraße so lange auszusetzen, bis die neuen Zielvorgaben beschlossen worden sind.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat den genannten BVV-Beschluss (Appell) dem Präsidenten des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Die Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, Frau Dr. Gesine Lötzsch hat das Schreiben des Bezirksamtes wie folgt beantwortet:
,,…vielen Dank für die Übersendung des Appells der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg zum Verkauf von Bundesliegenschaften durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Als zuständige Berichterstatterin im Haushaltsausschuss verfolge ich die Thematik, die ja auch ein größeres Medienecho gefunden hat, mit besonderer Aufmerksamkeit.
Ihr Schreiben vom 10. Juli 2014 habe ich meinen Berichterstatterkollegen Norbert Brackmann, Dr. Hans-Ulrich Krüger und Dr. Tobias Lindner zur Kenntnis gegeben.
Mehrere Fraktionen des Bundestages haben angekündigt, sich mit den Zielvorgaben für die BImA auseinandersetzen zu wollen. Von daher erwarte ich in absehbarer Zeit eine parlamentarische Befassung mit dieser Thematik.“
Das Ergebnis der parlamentarischen Diskussion bleibt abzuwarten.
Das Bezirksamt bittet, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
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