Drucksache - 1013/XIX  

 
 
Betreff: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Tempelhof-Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, GRÜNEFrakt. SPD, GRÜNE
Verfasser:1. Frau Höppner, Marijke
2. Herr Oltmann, Jörn
3. Frau Zander-Rade, Martina
Rauchfuß, Jan
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beantwortung
16.04.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
21.05.2014 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin beantwortet   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage
Große Anfrage
2014-04-15_ Große-Anfrage-Nr. 1013 UN-Behindertenrechtskonvention

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1.      Warum wurde im Rahmen der umfassenden Sanierungsmaßnahmen an der Carl- Sonnenschein-Grundschule die Barrierefreiheit nicht im Planungsprozess beachtet?

 

2.      Wie wurden die bauordnungsrechtlichen Vorgaben gemäß § 51 Absätze 2 und 3 Bauordnung von Berlin (Barrierefreiheit) in Verbindung mit Absatz 5 desselben Paragrafen abgewogen und welches waren die Eckpunkte der Entscheidung?

 

 

3.      Trifft es zu, dass das Bezirksamt im JHA am 26.03.2014 im Rahmen der Brandschutzsanierung im Jugi Hessenring gesagt hat, Barrierefreiheit lohne sich nicht und wie bewertet das Bezirksamt diese Aussage?

4.      Welche anderen bezirklichen Baumaßnahmen, z.B. im Rahmen umfassender Sanierung oder Neubau, berücksichtigen den barrierefreien Bau nicht? Welche Gründe hat das?

 

 

5.      Welche Position vertritt das Bezirksamt zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention?

 

 
 

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