Drucksache - 1013/XIX
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Warum wurde im Rahmen der umfassenden Sanierungsmaßnahmen an der Carl- Sonnenschein-Grundschule die Barrierefreiheit nicht im Planungsprozess beachtet?
2. Wie wurden die bauordnungsrechtlichen Vorgaben gemäß § 51 Absätze 2 und 3 Bauordnung von Berlin (Barrierefreiheit) in Verbindung mit Absatz 5 desselben Paragrafen abgewogen und welches waren die Eckpunkte der Entscheidung?
3. Trifft es zu, dass das Bezirksamt im JHA am 26.03.2014 im Rahmen der Brandschutzsanierung im Jugi Hessenring gesagt hat, Barrierefreiheit lohne sich nicht und wie bewertet das Bezirksamt diese Aussage?
4. Welche anderen bezirklichen Baumaßnahmen, z.B. im Rahmen umfassender Sanierung oder Neubau, berücksichtigen den barrierefreien Bau nicht? Welche Gründe hat das?
5. Welche Position vertritt das Bezirksamt zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention?
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |