Drucksache - 0946/XIX  

 
 
Betreff: Verkehrslage am Töpchiner Weg sicherer gestalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verkehr und Grünflächen XIX.Wahlperiode Kenntnisnahme
23.06.2014 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.01.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.05.2014 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 22.01.2014 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie durch geeignete Maßnahmen eine Verbesserung der Verkehrssicherheit in der scharfen Kurve am südlichen Teil des Töpchiner Weges (Ecke Homburgstraße) erreicht werden kann. In die Prüfung ist mit einzubeziehen, ob für den Bereich der Kurve die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 unter Hinzufügung des Gefahrenzeichens 103-10 bzw. 103-20 (Links-/Rechtskurve) in Betracht kommen kann.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist der Bezirksverordnetenversammlung bis zum 31. März 2014 mitzuteilen.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat sich zur Beantwortung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg vom 22.01.2014 zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt. Die der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nachgeordnete Verkehrslenkung Berlin (VLB) hat zu dem Beschluss folgendes mitgeteilt:

 

„Der Straßenverlauf der Fehlingstraße - Töpchiner Weg knickt im Bereich der Homburgstraße um ca. 30 Grad in nördlicher Richtung ab. Die Sichtbeziehungen auf die Lichtzeichenanlage werden hierdurch nicht beeinträchtigt. Es sind beidseitig am Fahrbahnrand sowie am Kragarm über der Fahrbahn Signalgeber - entsprechend eingedreht - vorhanden. Auch Schüler der benachbarten Grundschulen können hier gefahrlos den Töpchiner Weg über diese Lichtzeichenanlage (LZA) queren. Die Sicht von der Fehlingstraße auf die von rechts einmündende Homburgstraße sowie aus dem Töpchiner Weg kommend auf die Homburgstraße ist sehr gut. Ebenfalls sind die Sichtverhältnisse für aus der Homburgstraße kommende Verkehrsteilnehmer auf den Straßenzug Fehlingstraße - Töpchiner Weg unproblematisch, da sich die Einmündung der Homburgstraße im Bereich des Scheitelpunkts der Abknickung befindet. Insgesamt ist der betroffene Bereich sehr übersichtlich.

 

Bei eigenen Verkehrsbeobachtungen konnten im Bereich der Kreuzung Fehlingstraße - Töpchiner Weg / Alt-Lichtenrade und der näheren Umgebung keine Verkehrssicherheitsprobleme beobachten. Der Kraftfahrzeugverkehr war nicht sonderlich stark und lief ruhig und geordnet. In der Fehlingstraße wie auch dem Töpchiner Weg waren regelmäßig nach kurzer Wartezeit große Lücken im Fließverkehr vorhanden, die auch abseits der vorhandenen LZA eine Überquerung der Fahrbahn für Fußgänger ermöglichte. Mit der Lichtzeichenanlage Fehlingstraße - Töpchiner Weg / Alt-Lichtenrade sowie die Fußgänger-Lichtzeichenanlage Töpchiner Weg / Seltersstraße besteht für Fußgänger die Möglichkeit, den Töpchiner Weg gesichert zu überqueren.

 

Die Beobachtungen werden auch durch die hier vorliegende Auskunft aus der Unfallstatistik bestätigt. Danach wurden für den Töpchiner Weg zwischen Wiesbadener Straße und Alt-Lichtenrade mit Berücksichtigung des LZA-Knotens in einem abgefragten Zeitraum vom 01.01.2011 - 31.12.2013 insgesamt nur 10 Unfälle registriert. Hierbei waren weder Fußgänger (insbesondere Kinder) noch Radfahrer beteiligt gewesen. Acht von zehn Verkehrsunfällen ereigneten sich außerhalb der Schulzeiten. Ein Verkehrsunfall wurde ohne Fremdbeteiligung unter Alkoholeinfluss verursacht. Mit Ausnahme eines Verkehrsunfalls, bei dem der Fahrer eines Kraftrades von einem linksabbiegenden Pkw erfasst und dieser dabei schwer verletzt wurde, blieb es bei Blechschäden.

 

Ein zwingendes verkehrliches Erfordernis aufgrund einer bestehenden besonderen Gefahrenlage (§ 45 Abs. 9 Satz 2 u. 4 StVO), welches die Aufstellung von Gefahrenzeichen (wie z.B. Zeichen 103-10/-20 StVO) oder anderer, den fließenden Verkehr beschränkender Maßnahmen (z.B. 274-53 StVO) rechtfertigen würde, ist nicht erkennbar.

 

Dem Wunsch der BVV kann daher nicht entsprochen werden.“

 

 
 

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