Drucksache - 0886/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 27.11.2013 folgenden Beschluss:
„Die BVV ersucht das Bezirksamt, auf den Radverkehrsnebenrouten und den von Radverkehr hochfrequentierten, signalisierten Kreuzungen Radwegvorschübe anzuordnen, die sich am Haltestreifen mindestens eine Fahrradlänge über eine gesamte Fahrspur erstrecken.
Dem zuständigen Ausschuss Verkehr und Grünflächen sowie dem FahrRat soll vierteljährlich berichtet werden.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt vermutet, dass mit der Formulierung „Radwegvorschub an Kreuzungen“ sogenannte „Aufgeweitete Radaufstellstreifen (ARAS)“ gemeint sind. Für die Anordnung von „ARAS“ an Lichtsignalanlagen (LSA) ist gemäß Allgemeinem Zuständigkeitsgesetz AZG die Verkehrslenkung Berlin zuständig. Die Anordnung erfordert, jeweils für jede LSA einzeln, ein zeitaufwändiges Planungs- und Anhörungsverfahren unter Federführung der VLB-B sowie eine Umprogrammierung. Aktuell sind im Land Berlin Zeiträume für die Planung und Umsetzung von ca. 2-3 Jahren je LSA die Regel.
Das Bezirksamt wird im Rahmen des Verfahrens jeweils angehört. Das Bezirksamt hat bei den seit der o.g. BVV-Beschlussfassung erfolgten Anhörungen zu Lichtsignalanlagen, die von Radfahrenden hoch frequentiert sind, jeweils gefordert, dass die Anordnung eines „ARAS“ geprüft wird und wird dies auch zukünftig fordern, insbesondere bei der Umsetzung des Nebenroutenkonzeptes.
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