Drucksache - 0885/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 22.01.2014 folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV über den aktuellen Stand der vom Bezirksamt angekündigten Einrichtung eines sog. Familienbürgeramtes/-büros bis zum nächstmöglichen Zeitpunkt, aber spätestens bis Oktober 2014 zu berichten. Wenn es in der Zwischenzeit neue Erkenntnisse gibt, sind diese den zuständigen Ausschüssen zeitnah mitzuteilen.
Der Bericht soll beinhalten: - Konzept über die Ausrichtung des Familienbüros ▪ Standort (Anzahl, Unterbringung in eigener Einrichtung oder bei einem Träger) ▪ Angabe über die dort angebotenen Leistungen (Angebotskatalog) ▪ Kooperationen (insbesondere beim Angebot von Beratungsleistungen) - Personalkonzept ▪ zusätzlicher Personalbedarf ▪ aus welchen Bereichen sollen wie viele Mitarbeiter/innen eingesetzt werden ▪ muss aus anderen Bereichen Personal abgezogen werden; falls ja, mit welchen Auswirkungen - Raumkonzept ▪ Unterbringung an welchem Standort und in welchem Bereich des Gebäudes ▪ Abstimmung mit Flächenmanagement und Bauabteilung - Finanzierungskonzept ▪ Kosten für Baumaßnahmen, IT-Technik, ggf. Anmietung ▪ Finanzierung aus welchen Haushaltstiteln; zeitlicher Rahmen für mögliche Realisierung ▪ Möglichkeiten einer finanziellen Förderung ▪ Auswirkungen auf die KLR
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Im Einzelnen hat das Bezirksamt drei unterschiedliche Ansätze im Hinblick auf Umsetzungsmöglichkeiten geprüft.
Dieser Ansatz sah die Weiterentwicklung der Bürgerbüros zu Bürgerzentren vor und hier sollten u.a. auch Leistungen des Jugendamtes in einer Art Familienbürgerbüro integriert werden. Dieses Projekt hat sich für den Bezirk personell als nicht umsetzbar herausgestellt und wurde mittlerweile durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport eingestellt.
Eine ausführliche Dokumentation dieser Veranstaltung ist dieser Antwort beigefügt.
Der Bezirk wird auch zukünftig im fachlichen Dialog mit dem Beirat für Familienfragen und Trägern der freien Jugendhilfe zusammenarbeiten. Vorrang für das Jugendamt hatte zunächst jedoch die Entwicklung des Familienservice. Für eine Ausweitung und Implementierung zusätzlicher sozialpädagogischer Beratungsangebote fehlen die dafür notwendigen zusätzlichen und personellen und finanziellen Ressourcen im Bezirk.
Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld, Betreuungsgeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), Kosteneinziehung, Tagesbetreuung für Kinder (Kita- und Hortbetreuung und Kindertagespflege)
Auf der Grundlage der dort entstehenden Erfahrungen werden weitergehende inhaltliche Verknüpfungen und Leistungsangebote geprüft. |
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