Drucksache - 0874/XIX  

 
 
Betreff: Geschütztes Marktsegment: Kontingenterhöhung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete DIE LINKEBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Senioren XIX. Wahlperiode Kenntnisnahme
16.01.2014 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.11.2013 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales und Senioren XIX. Wahlperiode Beratung
18.09.2014 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.01.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
27.08.2014 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Anl. 0874-Geschütztes Marktsegment Kontingenterhöhung

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 22.01.2014 folgenden Beschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt sich an zuständiger Stelle des Senats dafür einzusetzen das geschützte Marktsegment insgesamt zu erhöhen bzw. in einem ersten Schritt mindestens zu verdoppeln.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Das Bezirksamt hat sich mit der Bitte um Unterstützung an die zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales gewandt.

Nunmehr liegt das Antwortschreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vor, das als Anlage beigefügt ist.

Der zuständige Staatssekretär Gerstle teilte darin mit, dass das gemeinsame sozialpolitische Interesse sei, Menschen vor Wohnungslosigkeit zu bewahren.

Im Land Berlin sei seit 2012 der Markt für preiswerten Wohnraum zunehmend verengt worden, während zugleich die Zahl nachfragender Personen gestiegen sein. In diesem Kontext sei ein Anstieg der Zahl wohnungsloser Menschen und wohnungssuchender Flüchtlinge zu verzeichnen. Weder in dem Kooperationsvertrag „Geschütztes Marktsegment“ noch im Kooperationsvertrag „Wohnen für Flüchtlinge“ konnte bisher die vereinbarte Wohnungsquote erreicht werden. Wesentlicher Grund hierfür sei die Verknappung von Wohnungen im preiswerten Segment, auf das immer mehr Personengruppen angewiesen sind.

Ungeachtet dessen hätten sich die Vertragspartner zu den Kooperationsverträgen bekannt und die Absicht bekundet, die Vermittlungsquote zu erhöhen. Der Erfolg dieser Bemühungen sei u.a. daran zu erkennen, dass im Jahr 2013 insgesamt 225 Wohnungen im Rahmen des Kooperationsvertrages „Wohnen für Flüchtlinge“ angeboten worden seien, eine Erfüllungsquote von über 80% und eine Steigerung gegenüber dem Jahr 2012 um 30%.

Die verstärkte Befassung mit den beiden Kooperationsverträgen seit 2012 zeige, dass die gemäß Kooperationsvertrag vereinbarten Wohnungsquoten trotz regelmäßiger Interventionen des Landes Berlin seit Jahren nicht in vollem Umfang erbracht würden. So konnte bisher kein Bezirk entsprechend des angemeldeten Bedarfs ausreichend mit Wohnungen versorgt werden.

Staatssekretär Gerstle folgert daraus, dass eine Aufstockung der Wohnungsquote keine erhöhte Verfügbarkeit von geeigneten Wohnungen zur Folge hätte. Er sehe daher in einer Erhöhung der Wohnungsquote in beiden Kooperationsverträge keine zielführende Option.

 

 
 

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