Drucksache - 0874/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 22.01.2014 folgenden Beschluss: „Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt sich an zuständiger Stelle des Senats dafür einzusetzen das geschützte Marktsegment insgesamt zu erhöhen bzw. in einem ersten Schritt mindestens zu verdoppeln.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Das Bezirksamt hat sich mit der Bitte um Unterstützung an die zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales gewandt. Nunmehr liegt das Antwortschreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vor, das als Anlage beigefügt ist. Der zuständige Staatssekretär Gerstle teilte darin mit, dass das gemeinsame sozialpolitische Interesse sei, Menschen vor Wohnungslosigkeit zu bewahren. Im Land Berlin sei seit 2012 der Markt für preiswerten Wohnraum zunehmend verengt worden, während zugleich die Zahl nachfragender Personen gestiegen sein. In diesem Kontext sei ein Anstieg der Zahl wohnungsloser Menschen und wohnungssuchender Flüchtlinge zu verzeichnen. Weder in dem Kooperationsvertrag „Geschütztes Marktsegment“ noch im Kooperationsvertrag „Wohnen für Flüchtlinge“ konnte bisher die vereinbarte Wohnungsquote erreicht werden. Wesentlicher Grund hierfür sei die Verknappung von Wohnungen im preiswerten Segment, auf das immer mehr Personengruppen angewiesen sind. Ungeachtet dessen hätten sich die Vertragspartner zu den Kooperationsverträgen bekannt und die Absicht bekundet, die Vermittlungsquote zu erhöhen. Der Erfolg dieser Bemühungen sei u.a. daran zu erkennen, dass im Jahr 2013 insgesamt 225 Wohnungen im Rahmen des Kooperationsvertrages „Wohnen für Flüchtlinge“ angeboten worden seien, eine Erfüllungsquote von über 80% und eine Steigerung gegenüber dem Jahr 2012 um 30%. Die verstärkte Befassung mit den beiden Kooperationsverträgen seit 2012 zeige, dass die gemäß Kooperationsvertrag vereinbarten Wohnungsquoten trotz regelmäßiger Interventionen des Landes Berlin seit Jahren nicht in vollem Umfang erbracht würden. So konnte bisher kein Bezirk entsprechend des angemeldeten Bedarfs ausreichend mit Wohnungen versorgt werden. Staatssekretär Gerstle folgert daraus, dass eine Aufstockung der Wohnungsquote keine erhöhte Verfügbarkeit von geeigneten Wohnungen zur Folge hätte. Er sehe daher in einer Erhöhung der Wohnungsquote in beiden Kooperationsverträge keine zielführende Option.
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